Abschätzung von Schmerz und Leid von Versuchstieren
BfR-schlägt Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere vor
Tierversuche sind in Europa durch die RICHTLINIE 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tier und in Deutschland durch das Tierschutzgesetz geregelt. Damit ist festgelegt, dass Tierversuche im Hinblick auf die zugefügten Schmerzen und Leiden sowie die Zahl der verwendeten Tiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie zu einem bestimmten Zweck unerlässlich sind. Mit dem Inkrafttreten der RICHTLINIE 2010/63/EU und des neuen deutschen Tierschutzgesetzes unterliegt nun auch die Zucht und Haltung genetisch veränderter Tierlinien der Genehmigungspflicht, wenn die Individuen dieser Linien auf Grund ihrer genetischen Veränderungen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren.
Bereits am 20. und 21. Juni 2013 fand am BfR ein Workshop zur Thematik der Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere statt. Ziel des Workshops war es, Kriterien für die Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere zu entwickeln und zu bestimmen, in welchen Fällen diese Kriterien zur Anwendung kommen. Insbesondere bereits existierende genetisch veränderte Linien werden häufig nicht nur an einer, sondern gleichzeitig an mehreren Einrichtungen gezüchtet. Es ist notwendig, einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Belastungen zu nutzen, um zu einheitlichen Belastungseinschätzungen zu gelangen und beim Transfer von Tieren von einer Einrichtung zu einer anderen auf bereits erhobene Daten zurückgreifen zu können.
Am Workshop beteiligt waren Vertreter des BfR, der deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde, der Helmholtz-Gesellschaft, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Technischen Universität München, des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller, der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz und der Projektgruppe der Genehmigungsbehörden für Tierversuche.
Als Ergebnis des Workshops wurden die Mitteilung zur „Festlegung von Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere“ sowie die dazugehörigen vier Formulare zur Beurteilung genetisch veränderter Tiere erarbeitet. Die Dokumente werden als Version 1.2 vom 24. Juli 2013 vorgelegt. Sie spiegeln den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wieder.