IVD-Branchenbarometer: Testhersteller schauen vorsichtig positiv in die Zukunft

28.01.2014 - Deutschland

Der deutsche Markt für In-vitro-Diagnostika (IVD) ist im Jahr 2013 um 0,7 Prozent auf insgesamt 2,126 Milliarden Euro leicht zurückgegangen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis auf Basis der ersten drei Quartale kommt der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH), der die Hersteller von Labordiagnostik und Patientenselbsttests vertritt. Der VDGH stellte zugleich die Ergebnisse seiner aktuellen Branchenumfrage vor, mit der die Hersteller einen Ausblick auf 2014 geben. An der Befragung beteiligten sich 70 Prozent der Mitgliedsunternehmen.

Europaweit erwirtschaftete die Diagnostika-Industrie im Jahr 2012 einen Umsatz von 10,7 Milliarden Euro. Deutschland ist mit einem Fünftel des Gesamtumsatzes der größte Markt in Europa, wobei der Kontinent mittlerweile ein deutlich geteiltes Bild zeigt: Während lediglich die kleineren Märkte in den skandinavischen Ländern noch wachsen und Großbritannien, Frankreich sowie Deutschland stagnieren, ist die Marktdynamik in allen südeuropäischen Märkten weiter rückläufig. Die vorläufigen Zahlen für 2013 lassen darauf schließen, dass das Marktwachstum der europäischen IVD-Industrie das zweite Jahr in Folge deutlich im Minus liegen wird.

„Die VDGH-Mitgliederbefragung zeigt, dass das IVD-Branchenbarometer für 2014 leicht nach oben ausschlägt. Die in Deutschland tätigen Unternehmen schauen mit vorsichtigem Optimismus in die Zukunft“, sagte der VDGH-Vorstandsvorsitzende Matthias Borst heute auf der Jahrespressekonferenz des VDGH. So gehen mehr als 40 Prozent der Firmen von einer Verbesserung der Situation aus, etwa gleich viele rechnen zumindest mit einer unveränderten wirtschaftlichen Lage. Bei der Umsatzentwicklung erwarten sogar zwei Drittel der Unternehmen einen Zuwachs. Aber: Der Anteil der Firmen, die für sich einen rückläufigen Inlandsumsatz prognostizieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf fast 25 Prozent verdoppelt.

Die Innovationskraft der IVD-Branche wird durch die Befragungsergebnisse untermauert: Fast die Hälfte der Unternehmen (47,7 Prozent) werden ihre Forschungsinvestitionen erhöhen, 43 Prozent wollen das Volumen unverändert beibehalten. „Die IVD-Branche ist nach wie vor eine der innovativsten in Deutschland“, sagte Borst. Dies zeigen auch die Entwicklungen in der Personalisierten Medizin. Hier haben Labortests eine Schlüsselfunktion, denn sie können durch Analyse genetischer Eigenschaften eines Patienten vorhersagen, ob eine bestimmte Arzneimitteltherapie individuell wirksam und verträglich ist. Mehr als ein Viertel der befragten Unternehmen (27,7 Prozent) geben an, dass sie inzwischen Umsätze mit entsprechenden Tests erzielen. „Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr“, erklärte Borst.

Aus aktuellem Anlass hat der Verband seine Unternehmen nach den Auswirkungen einer Neuordnung des europäischen Medizinprodukterechts befragt. Mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen IVD-Verordnung soll das Zulassungsprozedere für ca. 40.000 Labortests europaweit neu justiert werden. „Unter dem Strich wird der neue Rechtsrahmen bewirken, dass wesentlich mehr Labortests in höhere Risikoklassen eingestuft werden. Aufwändigere Zulassungsverfahren sind die Folge. Das wird nicht ohne Auswirkungen auf die IVD-Branche bleiben“, sagte Borst. Mehr als zwei Drittel der vom VDGH befragten Unternehmen rechnen mit steigendem Personalbedarf. Insgesamt bedeutet die Neuregelung eine geschätzte Mehrbelastung von durchschnittlich einer halben Milliarde Euro für die europäische IVD-Branche. „Dies ist eine enorme Last für unsere Mitgliedsunternehmen, die sich zu mehr als 90 Prozent aus kleinen und mittelständischen Betrieben zusammensetzt“, so der VDGH-Chef.

Vor dieser Kulisse stehen die Erwartungen des Verbandes an die zukünftige Gesundheitsgesetzgebung der Großen Koalition. Weitere Anstrengungen zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen und die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes in diesem Jahr werden in der Koalitionsvereinbarung angekündigt. „Wir hoffen auf ein effektives Präventionsgesetz und eine Stärkung der gesetzlich geregelten Früherkennungsprogramme“, sagte Borst. „Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) hat der Gesetzgeber bereits wichtige Impulse gegeben, indem die Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs künftig als Einladungsverfahren organisiert wird. Eine Überprüfung und Modernisierung der Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V sollte ein weiterer Ansatzpunkt sein: Die Ausgestaltung dieses sogenannten Check-up-35 ist überholt und entspricht nicht mehr den heutigen Möglichkeiten der Labordiagnostik“, sagte der VDGH-Vorstandsvorsitzende. „Mit einem gut ausgestalteten Präventionsgesetz kann der Gesetzgeber seinen Willen unter Beweis stellen, Krankheitskosten zu reduzieren und eine modernere Patientenversorgung zu gewährleisten.“

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