Kapital für die Innovationsfinanzierung: Biotechnologie-Industrie fordert bessere Rahmenbedingungen für Investoren
Innovative Biotechnologiefirmen sind mehr als Unternehmen anderer Branchen auf Wagniskapital angewiesen. In Deutschland ist 2011 das investierte Wagniskapital im Vergleich zum Vorjahr um 77 Prozent auf 72 Mio. Euro eingebrochen. „Je innovativer und bahnbrechender das Potenzial der Produkte einer Branche ist, desto länger sind in der Regel die Entwicklungszeiten sowie die Verlustphase. Umso wahrscheinlicher ist daher auch der Zugang zu Fremdkapital versperrt, Eigenkapital ist dann die einzige Finanzierungsquelle“, erklärt Dirk Honold, Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Finanzen und Steuern“, und fügt hinzu, dass es zur Sicherung eines kontinuierlichen Innovationsflusses unabdingbar sei, die Investments in KMU attraktiver für Eigenkapitalgeber zu gestalten.
In Deutschland sieht zum Beispiel das Körperschaftssteuergesetz (§8c KStG) vor, dass durch die Forschungs- und Entwicklungskosten angehäufte Verlustvorträge teilweise oder ganz ab einer Änderung der Beteiligungsstruktur von 25 Prozent innerhalb einer Frist von fünf Jahren verloren gehen. Die Reichweite von Finanzierungsrunden beträgt aber derzeit etwa zwei bis maximal drei Jahre. Unternehmer und Kapitalgeber müssen also damit rechnen, dass die Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) nicht steuerlich geltend gemacht und gegen Gewinne verrechnet werden können. Das Unternehmen verlöre an Wert und wird für Kapitalgeber unattraktiv.
Die Mindestbesteuerung im Einkommensteuergesetz (§10d EStG) erlaubt ohnehin keinen uneingeschränkten Verlustvortrag. Gerade Biotechnologie-Unternehmen, die sporadische Ertragsspitzen verzeichnen, weil sie Meilensteinzahlungen von Industriepartnern erhalten oder ihre F&E aus gelegentlichen Lizenzverkäufen finanzieren müssen, müssen ihre Substanz angreifen, um Steuern zu entrichten.
Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass das nationale AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMUmG), dessen Entwurf jetzt vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegt wurde, geschlossene Alternative Investment Fonds (AIF) mit Privatanlegern wie der MIG Verwaltungs AG, die mit ihren Fonds seit Jahren zu den stärksten Kapitalgebern der Biotechnologie-Branche gehört, verbietet, in Zukunft direkt in innovative KMU zu investieren. Nicht nur werden auf diese Weise Privatanleger von chancenreichen Investitionen abgeschirmt. Es wird auch die Breite und die Anzahl der Schultern verringert, die Eigenkapitalinvestitionen in innovative KMU stemmen können.
Basel III und Solvency II führen dazu, dass sowohl Kredite als auch Eigenkapital/Venture Capital (VC) teurer werden. Die im Rahmen von Basel III geplante Erhöhung der Eigenkapitalquoten für Banken und Sparkassen wird Kredite an den Mittelstand überproportional belasten. Und die bei Solvency II aufgeführte Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung von VC wird dessen Angebot reduzieren und verteuern.
Es sei unverständlich, dass die enorme Innovationskraft und das volkswirtschaftliche Potential, das in KMU steckt, nicht nur nicht gefördert, sondern geradezu mit weiteren wachstumsschädlichen Gesetzen behindert werde, betont Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. „Die Biotech-Industrie fordert deshalb die EU-Kommission dazu auf, ihren Fokus auf die KMU, die 99 Prozent aller Unternehmen in Europa ausmachen, zu schärfen und die Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Innovationen aus dem Mittelstand durch private Investitionen zu verbessern“, sagt Peter Heinrich.