Talkumhaltiger Babypuder ist ein Gesundheitsrisiko
Schwere Gesundheitsstörungen bei unsachgemäßem Gebrauch möglich
Anlass für die Empfehlung des BfR, talkumhaltigen Babypuder zu verbieten oder die Dosen mit sicheren Verschlüssen auszustatten, war der schwere Vergiftungsfall eines zweijährigen Mädchens. Das Kind hatte beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt, bis sich die Dose öffnete. Der Puder ergoss sich über das Gesicht des Kindes und wurde von ihm eingeatmet. In der Folge musste das Kind mehrere Tage lang intensivmedizinisch behandelt werden.
Bereits in der Vergangenheit waren dem BfR ähnliche Fälle gemeldet worden. Insgesamt haben für den Zeitraum von 1979 bis 2008 die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 113 Aspirationsunfälle mit Babypuder dokumentiert. In den meisten Fällen waren Kinder im Alter von einem halben bis zu zwei Jahren betroffen. In den dokumentierten Fällen haben die Kinder keine bleibenden Schäden davon getragen.
Nach Ansicht vieler Kinderärzte ist aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder nicht notwendig. Zur Vermeidung von Aspirationsunfällen empfiehlt das BfR daher die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umzustellen oder talkumhaltigen Babypuder zu verbieten.
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