Bundesregierung verbessert die Koordinierung von Bund und Ländern bei bedrohlichen Krankheitsausbrüchen
- wie das Robert Koch-Institut andere Behörden der Länder und des Bundes warnt, wenn es eine besondere Infektionsgefahr erkannt hat,
- wie sich die Behörden von Bund und Ländern beraten und ihre Ermittlungen, mit denen sie die Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit herausfinden wollen, und die zu treffenden Gegenmaßnahmen abstimmen,
- wie das Robert Koch-Institut die Gesundheitsbehörden der Länder bei der Koordinierung unterstützt und sie wissenschaftlich berät,
- wie bei Gefahrenlagen, die in die Zuständigkeit mehrerer Ressorts fallen, die verschiedenen Behörden zusammenarbeiten und
- wie die Behörden die Öffentlichkeit informieren.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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