Arzneimittelverband: "Pharmaunternehmen unterschätzen REACH"
"Pharmaunternehmen, die inner- und außereuropäisch chemische Stoffe einkaufen, müssen die Ausnahmeregelungen genau kennen, um abschätzen zu können, an welchen Stellen sich mittelbare und unmittelbare Berührungspunkte und Pflichten unter REACH ergeben", sagte Michael Wimmer vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) gegenüber EUROFORUM. Doch dies sei schwierig: "Die Ausnahmeregelungen sind nur auf den ersten Blick eindeutig, viele Fragen sind noch offen."
So sei bislang noch nicht abschließend geklärt, ob Stoffe in Exportarzneimitteln tatsächlich von einer Ausnahmeregelung betroffen seien. "Auch die Verwendung von Arzneimittelwirkstoffen in Medizinprodukten und solchen Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden, ist ein Punkt, der für betroffene Unternehmen kritisch werden kann." Es sei notwendig, ein Bewusstsein für mögliche Probleme zu schaffen. Auf der EUROFORUM-Konferenz "Pharma-REACH" am 15. und 16. Oktober 2008 in Köln klärt Wimmer über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die pharmazeutische Industrie auf. Daneben berichten REACH-Beauftragte von Bayer HealthCare, Sandoz Industrial Products und Boehringer Ingelheim Pharma über ihre laufenden Vorbereitungen.
Erste Erfahrungen nach dem operativen Beginn der REACH-Verfahren schildert Frank Büchler, Legal Advisor bei der European Chemicals Agency (ECHA). Dr. Anja Knietsch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt den nationalen REACH-Help Desk vor, eine Anlaufstelle, an die sich Unternehmen mit Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung wenden können.
Themen
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.