CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE
CureVac N.V., ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) die Gültigkeit des europäischen CureVac-Patents EP 3 708 668 B1 mit Anpassungen bestätigt hat. Die Anpassungen präzisieren nochmals den Schutzbereich des Patents. Im Anschluss an die Anhörung hat die Einspruchsabteilung den ursprünglich von BioNTech SE im April 2023 eingelegten Einspruch, weitestgehend zurückgewiesen und das Patent in abgeänderter Form aufrechterhalten. Mit ihrem Einspruch hatte BioNTech SE die Gültigkeit des Patents angefochten.
Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein im laufenden Patentstreit zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland dar, bei dem es um insgesamt sechs Schutzrechte geht. Nach dem jetzigen Urteil wird das Landgericht Düsseldorf entscheiden, ob das Patent in seiner angepassten Fassung verletzt wurde. Eine Anhörung hierzu ist für den 1. Juli 2025 angesetzt. Eine positive Entscheidung zur Patentverletzung würde ein Verfahren zur Festsetzung des Schadenersatzes vor demselben Gericht auslösen.
„Wir begrüßen die Entscheidung des EPA, das EP 3 708 668 B1 aufrechtzuerhalten, und sind überzeugt, dass das Patent auch in seiner angepassten Form verletzt ist. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zur Anerkennung des bedeutenden Beitrags, den CureVac als Pionier in der mRNA-Technologie für sichere und wirksame COVID-19-Impfstoffe geleistet hat“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Diese Bemühungen in Europa und den USA sind ein mehrstufiger Prozess. Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass unsere Beiträge auf dem Gebiet der mRNA-Technologie anerkannt und fair entschädigt werden müssen. Es ist unser Ziel, mit unseren Fortschritten weiterhin die Grenzen von mRNA-basierten Arzneimitteln erweitern.“
EP 3 708 668 B1 beschreibt die sogenannte Split-Poly-A-Tail-Technologie. Dies ist eine Grundlagenerfindung von CureVac, die die medizinische Wirksamkeit der mRNA durch eine verbesserte Expression des auf ihr kodierten Proteins erhöht.
CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP und John M. Erbach von Spotts Fain, PC vertreten.
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