Spätschäden durch Radium-224: Alpha-Strahler wird nicht mehr zur Therapie von Morbus Bechterew eingesetzt

06.06.2008

Wissenschaftler vom Institut für Strahlenbiologie des Helmholtz Zentrums München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt haben im Rahmen einer epidemiologischen Studie ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis für die bei Morbus-Bechterew-Patienten eingesetzte Radium-224-Therapie festgestellt (Rheumatology 2008; 47: 855-59).

Morbus Bechterew, ein Synonym für Spondylitis ankylosans, ist eine chronische entzündliche rheumatische Erkrankung, die zur Versteifung von Gelenken führt und mit Schmerzen einhergeht. Bei etwa 100.000 bis 150.000 Patienten in Deutschland wurden Spondylarthropathien diagnostiziert, weit mehr Menschen haben aber vermutlich milde Symptome, sodass die Erkrankung bei ihnen nicht dokumentiert ist.

Projektleiter Dr. Roland R. Wick hat zusammen mit Dr. Elke A. Nekolla, Prof. Dr. Albrecht M. Kellerer und dem inzwischen verstorbenen früheren Direktor des Instituts für Pathologie, Prof. Dr. Wolfgang Gössner, 1471 Bechterew-Patienten beobachtet, die in den Jahren 1948 bis 1975 zur Behandlung ihrer Krankheit wiederholt intravenöse Injektionen von 224Radium erhalten hatten. Als Kontrolle dienten 1324 Bechterew-Patienten, die nicht mit dem radioaktiven Präparat behandelt worden waren.

Den Forschern liegen heute für 1006 Patienten der Expositionsgruppe und 1072 Patienten der Kontrollgruppe gesicherte Todesursachen vor. Besonders gehäuft traten Leukämien, also bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems, auf: 19 beobachtete Fälle im Vergleich zu 6,8 erwarteten. Vor allem die akuten myeloischen Leukämien waren mit sieben gegenüber 1,8 in einer Normalbevölkerung erwarteten Fällen deutlich erhöht.

In der Expositionsgruppe traten weiterhin vier Fälle von präleukämischen Knochenmarkserkrankungen gegenüber keinem Fall in der Kontrollgruppe auf. In der Kontrollgruppe ist die Leukämiehäufigkeit gegenüber dem Erwartungswert in einer Normalpopulation nicht signifikant erhöht.

"Es ist eher unwahrscheinlich, dass für das hier beobachtete gehäufte Auftreten von myeloproliferativen Erkrankungen in der Expositionsgruppe Verunreinigungen in den vor 1950 verwendeten Präparaten verantwortlich sind", ergänzt Dr. Roland R. Wick. "Außerdem stimmt die erhöhte Leukämieinzidenz in der Expositionsgruppe auch mit tierexperimentellen Beobachtungen nach Inkorporation eines alpha-Strahlers überein."

Die Ergebnisse der am Helmholtz Zentrum München durchgeführten Studie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das 224Radium-Präparat als obsolet erkannt wurde und weil geforderte klinische Prüfungen nicht erbracht wurden, widerrief bereits am 28.10.05 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung von SpondylAT®. Ende 2006 beschloss dann der Vorstand des derzeitigen Rechteinhabers die klinische Entwicklung des 224Radium-Präparates nicht mehr weiter zu verfolgen. Zuvor war das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 26.10.06 zu der Überzeugung gekommen, dass der "Anstieg von myeloischen Leukämien [...] sich ursächlich mit dem Einbau von Radiumchlorid als Kalziumhomologon in den Knochen" erklären lasse, da die Strahlung des 224Radium aufgrund seiner kurzen Halbwertszeit von nur 3,66 Tagen vorwiegend an der Knochenoberfläche in der Nähe der blutbildenden Knochenmarkszellen zur Wirkung kommt.

Ähnliche Untersuchungen weisen ferner darauf hin, dass das Präparat lediglich eine schmerzlindernde Wirkung hat, somit übersteigen die Risiken der 224Radium-Behandlung ihren Nutzen. Außerdem stehen zahlreiche andere therapeutische Optionen zur Verfügung.

Entsprechend führt die Kommission für Qualitätssicherung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie diese Therapie nicht mehr in ihren Empfehlungen auf.

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