BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben
BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber Vorsorgemaßnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu vermeiden, muss der Betreiber die Freisetzungsfläche und einen Kontrollstreifen um die Freisetzungsfläche in zweiwöchigen Abständen während der Vegetationsperiode auf Rüben kontrollieren, die Blütenstände bilden und diese vor der Blüte vernichten. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Eine Verfütterung der Zuckerrüben oder die Verwendung für Lebensmittelzwecke ist nicht zulässig. Nicht für Untersuchungen verwendetes Material muss vernichtet werden. Nach Abschluss des Freilandversuches ist eine einjährige Anbaupause für Zuckerrüben einzuhalten, um ggf. nachwachsende gentechnisch veränderte Zuckerrüben auf der Versuchsfläche einschließlich eines Randstreifens kontrollieren zu können.
Die zur Freisetzung genehmigten Zuckerrüben enthalten ein Gen, das die Pflanzen gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Glyphosat tolerant macht. Im Rahmen der Freisetzung sollen die landwirtschaftlichen und typischen Merkmale der Pflanzen erfasst, Inhaltsstoffe analysiert und Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen untersucht werden.
Die zur Freisetzung genehmigte gentechnisch veränderte Zuckerrübenlinie H7-1 wurde seit 1995 in Belgien, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Frankreich und Spanien freigesetzt. In Deutschland wurde die Freisetzung dieser Zuckerrübenlinie schon einmal für die Jahre 1999 bis 2006 genehmigt.
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