Politik und Wissenschaft werben für Änderung des Stammzellgesetzes und Förderung deutscher Spitzentechnologie
Gleich zu Beginn stellte René Röspel, SPD-Bundestagsfraktion, klar, dass sich bisher bereits 2/3 der Abgeordneten des Deutschen Bundestages eindeutig positioniert haben. "Deshalb braucht der Meinungsbildungsprozess nicht mehr viel Zeit." Er begegnete damit dem Vorwurf, die Befürworter einer Lockerung der derzeitigen Stammzellgesetzgebung wollten eine Entscheidung unter Zeitdruck herbeiführen. Da seit der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2002 keine grundlegend neuen Erkenntnisse hinzugekommen seien, müsse nun "endlich klargestellt werden, wie wir den Beschluss von 2002 weiterhin mit Leben ausfüllen", so Röspel weiter. Dem Vorwurf der Gefahr eines "Dammbruchs" bei Verschiebung des so genannten Stichtags entgegnete Röspel, dass die Argumente von 2002 auch bei einer einmaligen Verschiebung auf 2007 noch trügen und somit nicht die Gefahr einer "ethischen Wanderdüne" bestehe.
Aus Sicht der Wissenschaft betonte Prof. Dr. Thomas Skutella: "Wenn man Top-Forschung an Stammzellen machen will, kommt man nicht an den Ergebnissen der embryonalen Stammzellforschung vorbei." Skutella erforscht am Anatomischen Institut der Universität Tübingen mehrere Quellen zur Gewinnung ethisch unbedenklicher Stammzellen aus erwachsenem Körpergewebe. Dennoch hält er die Arbeit mit neu gewonnenen embryonalen Stammzellen für essentiell, um zu verstehen, wie die Proliferation, Differenzierung und Reprogrammierung adulter Stammzellen gesteuert werden kann. "Nur die Labors, die auch mit qualitativ hochwertigen embryonalen Stammzelllinien arbeiten können, haben die Möglichkeit, die Prozesse bei der Umprogrammierung adulter Stammzellen zu erforschen, sonst macht das wenig Sinn", widersprach er Gegnern einer Lockerung der Gesetzgebung, die umprogrammierte adulte Stammzellen als gleichwertigen, ethisch unbedenklichen Ersatz in ihrer Argumentation anführen. "Wir werden uns weiterhin von der Weltspitze abschneiden und sind nicht in der Lage an vorderster Front Forschung zu betreiben", warb Skutella in seinem Statement für mehr Freiheit für deutsche Spitzenforschung.
Der Abgeornete Michael Kretschmer, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mahnte "wir müssen noch viel Werbung machen für eine Veränderung des Stammzellgesetzes." Zur Zeit gehe es bei der Argumentation kaum noch um den Kern des Stammzellgesetzes. "Statt dessen argumentieren die Gegner einer Lockerung des Gesetzes stets mit einer möglichen Verletzung des Embryonenschutzgesetzes", stellte Kretschmer fest und zeigte damit den Aufklärungsbedarf, den es in den wenigen Tagen bis zur Abstimmung noch zu leisten gilt. Dem schloss sich auch Prof. Dr. Anthony Ho, Universitätsklinikum Heidelberg, an: "Wir Wissenschaftler müssen jetzt und in Zukunft viel mehr Aufklärungsarbeit leisten - bei der Politik und in der Bevölkerung." Kretschmer lobte dabei die Arbeit von Organisationen wie der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin, GRM. "Ihre Aktivität wird wahrgenommen in der Bevölkerung und in der politischen Öffentlichkeit, sie ist notwendig und richtig."
Als weiteres Hauptargument der Gegner einer Liberalisierung der derzeitigen Stammzellgesetzgebung wird häufig vorgetragen, seit der Grundsatzentscheidung zum Umgang mit embryonalen Stammzellen 2002 keine vorzeigbaren Therapieerfolge mit embryonalen Stammzellen in der Klinik hervorgebracht zu haben. René Röspel forderte deshalb auch, "dass Forscher klar machen müssen, dass es derzeit noch um Grundlagenforschung und nicht um therapeutischen Einsatz geht."
Dem stimmte Prof. Ho ausdrücklich zu und ergänzte: "Nur mühsame Arbeit in der Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen ermöglicht auch Therapieerfolge mit adulten Stammzellen." Als Wissenschaftler, der seit Jahren erfolgreich mit der Transplantation von Blutstammzellen arbeitet, konnte er davon berichten, dass es 20 Jahre dauern kann von einer wissenschaftlichen Entdeckung bis zur erfolgreichen klinischen Anwendung. "Stammzellforschung ist wie ein Kunstwerk - dazu bedarf es der besten Köpfe und viel Zeit", so Ho in seinem Statement.
Prof. Dr. Konrad Kohler vom Zentrum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin der Universität Tübingen machte noch einmal deutlich, dass die Ungewissheit möglicher Therapieerfolge nun einmal der Kern echter Grundlagenforschung sei. Diese könne auch nur durch mehr wissenschaftliche Forschung überwunden werden.
Von den anwesenden Vertretern deutscher Biotechnologiefirmen wurde besorgt festgestellt, dass das gesamte Feld neuartiger, regenerativer Therapieverfahren, durch die oft emotional und unsachlich geführte Debatte um embryonale Stammzellen in Misskredit gebracht werde. "Regenerative Medizin ist mehr als embryonale Stammzellforschung" stellte dann auch Ulrike Schwemmer, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin, in Ihrem Vortrag klar. Sie warb zudem für eine Lockerung der restriktiven deutschen Stammzellgesetzgebung, da "Deutschland droht, seine Spitzenposition auf dem Gebiet der Regenerativen Medizin und Stammzelltherapie zu verlieren."
Voraussichtlich am 10. Und 11. April 2008 werden die entscheidenden Lesungen zur Änderung des Stammzellgesetzes im Deutschen Bundestag stattfinden.