Pflanzenbiotechnologie in Deutschland darf nicht blockiert werden

Verabschiedung der Novelle des Gentechnikgesetzes im Bundestag

29.01.2008

Die im Bundestag zur Verabschiedung anstehende Novelle des Gentechnikgesetzes zementiert laut der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie die Blockade von Forschung, Entwicklung und Anwendung der modernen Pflanzenbiotechnologie in Deutschland. "Die Bundesregierung hat ihr Versprechen, die Spitzenposition in einer Zukunftstechnologie anzustreben, nicht gehalten. Sie hat weder die juristischen Schwachstellen des Gesetzes ausgeräumt, noch die Änderungsvorschläge des Bundesrates berücksichtigt, mit denen Innovationen eine Chance gehabt hätten", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), Dr. Bernward Garthoff.

Die DIB kritisiert vor allem, dass der öffentlich einsehbare Teil des Standortregisters unverändert bleibt. Vor dem Hintergrund sich häufender Feldzerstörungen, auch auf staatlichen Versuchsfeldern, kann die Biotechnologieindustrie diese Entscheidung in keiner Weise nachvollziehen. Darüber hinaus fehlt die Klarstellung, dass die Haftungsregelungen nicht über die seit Jahrzehnten bewährten Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus gehen. "Unklare Haftungsregeln schaffen Unsicherheiten für alle Marktteilnehmer", betonte der DIB-Vorsitzende.

Bei den Anbauregeln kritisiert die DIB den wissenschaftlich nicht begründbaren 150-Meter-Mindestabstand zwischen benachbarten Maisflächen. Dieser Abstand werde dazu führen, dass die neue Technologie nur für Landwirte mit großen Flächen wirtschaftlich nutzbar ist. "Die Bundesregierung provoziert mit den vorgeschlagenen Abstandswerten eine Ost-West-Teilung in der Landwirtschaft. Der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen muss aber für jeden Landwirt praktikabel und wettbewerbsfähig sein", warnte Garthoff. Die aktuellen Preissteigerungen von 80 Prozent bei Weizen, Magermilch, Braugerste, Hopfen und anderen Agrarerzeugnissen sind aus Sicht der DIB eine Folge des immer härter werdenden Wettbewerbs im internationalen Agrarmarkt. "Gerade diese Beispiele machen klar, dass Deutschland sich bei der Nahrungsmittelversorgung gegenüber anderen Ländern nicht auf Dauer abschotten kann", betont der DIB-Vorsitzende. Die Pflanzenbiotechnologie könnte die Voraussetzungen dafür schaffen, im internationalen Wettbewerb weiter zu bestehen. Sie trägt auch dazu bei, dass Verbraucher zukünftig ausreichend hochwertige Produkte zu günstigen Preisen erhalten können.

Wie die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaziele in Deutschland erreichen will, bleibt für den DIB-Vorsitzenden auf Grundlage dieser Novelle ein Rätsel: "Die Erwartungen der Politik in Bezug auf die Beiträge, die nachwachsende Rohstoffe und Energiepflanzen für unsere Klima­bilanz leisten können, werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs unerfüllt bleiben", so Garthoff.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Vorsitzende der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie an die Bundesländer, sich auch in der letzten Instanz des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat für Korrekturen einzusetzen, mit denen das Potenzial der Biotechnologie in Deutschland ausgeschöpft werden kann. "Wir hoffen, dass die Bundesländer die absehbaren Innovationsverluste für Deutschland, die durch dieses Gesetz unweigerlich entstehen, nicht hinnehmen werden."

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