MWG-Biotech AG schließt Beherrschungsvertrag mit Eurofins Genomics B.V. und plant Delisting

08.06.2007

Der Vorstand der MWG-Biotech AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Beherrschungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, abgeschlossen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung der MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags mit der Eurofins Genomics B.V. zuzustimmen. Der von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelte Unternehmenswert der MWG-Biotech AG in einer Bandbreite von TEUR 22.113 bis TEUR 24.371 wurde durch den inzwischen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer bestätigt. Der Unternehmenswert entspricht damit einem Wert zwischen EUR 1,650 und EUR 1,818 je Aktie. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs von EUR 1,87. Die Eurofins Genomics B.V. wird den außenstehenden Aktionären im Rahmen des Beherrschungsvertrags anbieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,89 zu erwerben. Entsprechendes gilt für die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen aus den Wandelanleihen. Den Aktionären, die weiterhin an der MWG-Biotech AG beteiligt bleiben wollen, wird als angemessener Ausgleich eine Zahlung i.H.v. EUR 0,14 je Aktie für jedes Geschäftsjahr garantiert.

Außerdem haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting) zu stellen. Die Mehrheitsaktionärin Eurofins Genomics B.V. bietet den übrigen Aktionären im Rahmen des Delistings an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,89 je Stückaktie zu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen, dass die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt und dass der Widerruf der Börsenzulassung veröffentlicht wird.

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