GVO: Drei Rapssorten zur Einfuhr und Verarbeitung in Tierfutter zugelassen
Die Entscheidung gilt für die Einfuhr und die Verwendung der Ölrapssorten Ms8, Rf3 and Ms8xRf3 als Tierfutter, nicht jedoch für ihren Anbau oder ihre Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmitteln. Diese genetisch veränderten Rapssorten sind gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium tolerant und enthalten kein Antibiotikaresistenz-Markergen. Sie wurden vor dem Inverkehrbringen einer strengen Risikobewertung unterzogen und sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nach wissenschaftlicher Prüfung für ebenso sicher befunden wie jeder herkömmliche Raps.
Erzeugnisse mit Ms8, Rf3 oder Ms8xRf3 müssen beim Inverkehrbringen eindeutig gekennzeichnet sein, so dass klar ersichtlich ist, dass sie genetisch veränderte Ölrapssamen enthalten. Sie fallen unter die seit April 2004 geltenden strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften. Das Etikett muss die Angaben enthalten, die Landwirte und Verbraucher benötigen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können.
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