GVO: Drei Rapssorten zur Einfuhr und Verarbeitung in Tierfutter zugelassen
Die Europäische Kommission hat das Inverkehrbringen der drei genetisch veränderten, gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium toleranten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 genehmigt. Diese auf zehn Jahre befristete Entscheidung deckt die Einfuhr der Ölrapssamen, ihre Verarbeitung zu Tierfutter und ihre Verwendung für industrielle Zwecke ab. Die Genehmigung gilt weder für den Anbau in der EU noch für die Verwendung als Lebensmittel. Sie enthält Maßnahmen, die das Unternehmen, das die genetisch veränderten Rapssamen entwickelt hat, treffen muss, um bei unbeabsichtigter Freisetzung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt zu verhindern. Verarbeitetes Öl aus diesen genetisch veränderten Ölrapssorten wurde in der EU bereits 1999 und 2000 zur Verwendung als Lebensmittel bzw. in Lebensmitteln zugelassen.
Die Entscheidung gilt für die Einfuhr und die Verwendung der Ölrapssorten Ms8, Rf3 and Ms8xRf3 als Tierfutter, nicht jedoch für ihren Anbau oder ihre Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmitteln. Diese genetisch veränderten Rapssorten sind gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium tolerant und enthalten kein Antibiotikaresistenz-Markergen. Sie wurden vor dem Inverkehrbringen einer strengen Risikobewertung unterzogen und sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nach wissenschaftlicher Prüfung für ebenso sicher befunden wie jeder herkömmliche Raps.
Erzeugnisse mit Ms8, Rf3 oder Ms8xRf3 müssen beim Inverkehrbringen eindeutig gekennzeichnet sein, so dass klar ersichtlich ist, dass sie genetisch veränderte Ölrapssamen enthalten. Sie fallen unter die seit April 2004 geltenden strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften. Das Etikett muss die Angaben enthalten, die Landwirte und Verbraucher benötigen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können.
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