Bessere Karriereplanung für junge Forscherinnen und Forscher
Kabinett reformiert Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft
"Wir wollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Daher hat die Bundesregierung das Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft reformiert", erklärte Bundesforschungsministerin Annette Schavan nach der Kabinettsitzung am Mittwoch. Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehöre heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschergruppen profilieren. Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll dies vereinfacht. Es schaffe die nötige Rechtsicherheit und gebe Hochschulen und Forschungsinstituten ein hohes Maß an Flexibilität.
In dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert. Dazu zählt die Beschäftigung in Drittmittelprojekten. Bisher gab es nur Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Nach dem neuen Gesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich.
Damit soll eine entscheidende Weiche gestellt werden, da Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte zunehmend über Drittmittel finanzieren. Daher sind sie auch in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet zu beschäftigen. Es fehlte jedoch bisher ein ausdrücklicher Grund für eine Befristung, der die nötige Rechtssicherheit schafft. In das neue Gesetz werden auch die 12- bzw. 15-Jahresregelungen überführt.
Die neuen Befristungsregelungen werden zusätzlich um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind.
Die neuen Regelungen sollen im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.
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