Bundesforschungsministerin Schavan: "Bioethische Regelung wurde verbessert"
EU darf Zerstörung von Embryonen nicht fördern
"Die Einigung des EU-Ministerrats beim 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union stellt eine Verbesserung der bioethischen Regelung auf europäischer Ebene dar", verdeutlichte Bundesforschungsministerin Annette Schavan in Berlin. "Mit der zusätzlichen Protokollerklärung hat sich die EU-Kommission verbindlich verpflichtet, keine Projekte zu fördern, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden, einschließlich der Gewinnung neuer embryonaler Stammzellen". Eine rechtlich verbindliche Zusage der Kommission habe es bisher nicht gegeben, sagte Schavan.
Wie bisher sind auch künftig die Finanzierung von Arbeiten zum reproduktiven Klonen, zur Keimbahnintervention und zur Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten, was auch das so genannte therapeutische Klonen ausschließt. "Die Erklärung der EU-Kommission entspricht nun dem von Deutschland geforderten vierten Verbot der Finanzierung von Arbeiten mit menschlichen Embryonen einschließlich der Gewinnung von Stammzellen", unterstrich die Ministerin. Der Kompromiss, den Rechtstext des 7. FRP unverändert zu lassen und eine in der Wirksamkeit gleichwertigen Erklärung der Kommission zu verankern, habe die Einigung im Rat ermöglicht, so Schavan. "Hätte Deutschland diesen Kompromiss nicht akzeptiert, wäre die Einigung nicht zustande gekommen, mit allen damit verbundenen Nachteilen für den Embryonenschutz in Europa."
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