Bayer: Das Cipro-Patent steht in den USA außer Zweifel
Bayer hatte in den USA 1997 den Patentverletzungsprozess mit der US Firma Barr verglichen. Bayer war auch zu diesem Zeitpunkt von der Gültigkeit des Cipro-Patentes überzeugt, konnte aber – wie jede Partei in einem komplexen Gerichtsverfahren – Unwägbarkeiten eines derartigen Verfahrens nicht völlig ausschließen. Deshalb – und auch zur Vermeidung weiterer Kosten – hat man sich mit Barr auf eine Beendigung dieses sehr langwierigen Verfahrens geeinigt.
Sofort nach dem Vergleich hat Bayer selbst beim US-Patentamt die Überprüfung des Patentes beantragt und dabei die von Barr behaupteten Ungültigkeitsgründe detailliert vorgetragen. Das Patentamt hat mit der ihm in der USA für diese Fragen zugewiesenen besonderen Kompetenz nach ausführlicher Prüfung die Gültigkeit des Cipro-Patentes in vollem Umfang bestätigt. Dennoch ist dieses Patent anschließend von weiteren US-Generikafirmen angegriffen worden. In den dadurch ausgelösten Patentverletzungverfahren hat ein US Bundesgericht Anfang 2001 wiederum entschieden, dass die Vorwürfe unberechtigt sind, und hat die Gültigkeit des Patentes ein weiteres Mal bestätigt.
Trotzdem wurden in den USA mehrere Wettbewerbsklagen gegen Bayer im Zusammenhang mit dem Barr-Vergleich erhoben. Bayer setzt sich entschieden auch gegen diese Verfahren zur Wehr.
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