Greenpeace klagt gegen Klon-Patent - Forscher reagiert gelassen
Brüstle, der zu den führenden deutschen Stammzellenforschern zählt, sagte in Bonn, er sehe der Klage gelassen entgegen. Eine gerichtliche Klärung würde letztlich allen helfen. Nach seinen Angaben geht es in der Patentschrift um ein Verfahren, mit dem sich aus embryonalen Stammzellen gezielt Ersatzzellen für das Gehirn und das Rückenmark produzieren lassen. Brüstle warf Greenpeace vor, mit der «kampagnenartig betriebenen Aktion» den Inhalt seiner Patenschrift «völlig verzerrt» darzustellen.
Montgomery sagte dagegen auf der von Greenpeace organisierten Pressekonferenz, die Zerstörung menschlicher Embryonen zu wirtschaftlichen Zwecken verstoße gegen Grundwerte der Gesellschaft. Forscher sollten entsprechende Patente nicht mehr anmelden und Patentämter sollten diese nicht mehr erteilen. Der Marburger Bund ist eigenen Angaben zufolge Europas größte Ärztevereinigung.
Greenpeace-Sprecher Christoph Then sagte, das deutsche und europäische Patentgesetz verböten zwar Patente auf das Klonen von Menschen und zur industriellen Verwertung menschlicher Embryonen. Doch das Patentrecht enthalte Lücken. Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers würden ausdrücklich erlaubt. Das Brüstle-Patent beinhalte das Klonen menschlicher Embryonen. Patentiert seien aber nur die Stammzellen, hob Then hervor. Für die Stammzellentnahme würden laut Patentschrift Embryonen gezüchtet und zerstört.
Brüstle hatte sich erfolgreich um eine Importgenehmigung für embryonale Stammzellen aus dem Ausland bemüht. Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Produktion solcher Zellen für die Forschung. Sie fallen bei der künstlichen Befruchtung an.
Greenpeace hatte gegen das Brüstle-Patent mehrfach protestiert und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), aufgefordert, das Patent überprüfen zu lassen. Als Dienstherrin des Deutschen Patentamtes habe sie sich jedoch geweigert, rechtliche Schritte einzuleiten.
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