Auffanggesellschaft nach Insolvenzanmeldung der SWITCH Biotech AG gegründet
Neuried. Das auf die Heilung von Hautkrankheiten und Wundheilungsstörungen spezialisierte Biotech-Unternehmen SWITCH Biotech AG stellte am 3. September 2004 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - vom 08.09.2004 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Josef Nachmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Aufgrund eines unerwarteten Mittelabflusses Ende August sank die Reichweite der vorhandenen liquiden Mittel stark ab. Vor dem Hintergrund der derzeitig angespannten Lage auf dem VC-Markt war es nicht möglich, innerhalb der verbleibenden Frist eine neue Finanzierungsrunde erfolgreich abzuschließen. Durch die fehlende Fortführungsperspektive und der damit verbundenen Neubewertung der Vermögensgegenstände ist die SWITCH Biotech AG überschuldet.
Im Rahmen des Insolvenzprozesses will die SWITCH Biotech AG sich auf den Bereich Dermatologie (insbesondere Schuppenflechte, Neurodermitis und Vitiligo) fokussieren und die Gesellschaft entsprechend restrukturieren. Es wird angestrebt, diese Aktivitäten der Gesellschaft in einer Auffanggesellschaft weiterzuführen. Der Bereich Wundheilung soll nicht übernommen werden. Die entsprechenden Patente sollen stattdessen an interessierte Dritte veräußert werden.
Ziel der Auffanggesellschaft ist es, Substanzen bis zu einem klinischen Proof-of-Concept zu entwickeln. Die neue Gesellschaft kann auf eine Reihe von validierten Targets und Substanzen aufbauen, die von der SWITCH Biotech AG in den letzten Jahren entwickelt wurden. Zur Finanzierung dieser Aktivitäten sollen bestehende und neue Pharmaverträge beitragen und bis spätestens Ende November 2004 neue Investoren gewonnen werden.
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