Europa schränkt Patente auf Züchtung ein
Gegner sehen Schlupflöcher
(dpa) Pflanzen und Tiere als Erfindung - seit vielen Jahren gibt es Proteste gegen Patente auf Leben. Am Donnerstag hat die Europäische Patentorganisation (EPO) für einen Teilbereich neue Regelungen beschlossen. Pflanzen und Tiere sollen nicht mehr patentiert werden, wenn sie konventionell mit biologischen Methoden gezüchtet wurden, entschieden die Vertragsstaaten in Den Haag. Patentgegner kritisieren, es gebe viel zu viele Schlupflöcher.
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Was genau ändert sich jetzt?
Rein konventionell durch Kreuzung und Selektion gezüchtete Tiere und Pflanzen können nicht mehr patentiert werden. Bei diesen Verfahren werden Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften ausgesucht und immer wieder miteinander gekreuzt. So entstehen Pflanzen, bei denen bestimmte Merkmale, etwa die Fruchtgröße, besonders ausgeprägt sind.
Warum ändert die EPO ihre Praxis?
Zwar verbieten das Europäische Patentübereinkommen und die Bio-Patentrichtlinie die Patentierung von Züchtungsverfahren - um den Patentschutz für die daraus entstehenden Pflanzen und Tiere gab es aber immer wieder Streit. Ende 2016 stellte die EU-Kommission klar, dass in der EU Patente auf durch traditionelle Zucht hervorgehende Organismen nicht gewollt seien. Darauf reagierte nun die EPO. Über Jahre hatte es Proteste gegen Patente auf Pflanzen und Tiere gegeben. Einsprüche wurden erhoben, zudem gab es Unterschriftenlisten und Demonstrationen vor dem EPA in München, unter anderem brachten die Gegner Schweine mit, oder auch Brauereigespanne und Freibier.
Warum hat das Europäische Patentamt bisher solche Patente erteilt?
Das EPA hat nach eigener Angabe den Auftrag, Neuheiten in allen Bereichen der Technik zu patentieren, auch wenn sie Pflanzen oder Tiere betreffen. Es argumentierte bisher, Ansprüche auf aus Züchtung resultierende Pflanzen seien zulässig, wenn sie Kriterien wie Neuheit und erfinderischer Tätigkeit genügen. Das sah das EPA bei einem gesunden Super-Brokkoli und einer speziell für Ketchup geeigneten Tomate erfüllt und erteilte Patente darauf. Diese beiden Patente waren ein wichtiger Anlass für die Neuregelung. Über die Tomatenentscheidung war auch das Bundesjustizministerium damals nicht glücklich. Das deutsche Recht schließe solche Patente seit 2013 aus.
Gab es in Den Haag Gegenstimmen?
Österreich hatte schon vorab angekündigt, dagegen zu stimmen. Die neue Regelung ging Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (SPÖ) laut Mitteilung nicht weit genug. Anstatt Biopatente wirksam zu verbieten, ermöglichten zusätzliche Erläuterungen Konzernen weiter, Besitzrechte auf Pflanzen und Tieren anzumelden. Leichtfried sprach von einem «Trojanischen Pferd». Es bleibe eine Hintertür offen, die es ermögliche, weiterhin die Natur zu patentieren.
Warum kämpfen Umweltgruppen gegen die Patente?
Es geht nach ihrer Ansicht um Macht - über die Landwirtschaft und den Lebensmittelmarkt. Bauern könnten Saatgut nicht mehr selbst herstellen, sondern müssen an Patentinhaber zahlen. Tiere können von anderen Züchtern nur noch nach Erlaubnis der Patentinhaber genutzt werden. Davon profitierten vorwiegend große Konzerne, sagt Christoph Then vom Bündnis «Keine Patente auf Saatgut». Landwirte und Verbraucher würden immer mehr abhängig von Konzernen. «Die Politik muss jetzt endlich gegensteuern, damit es nicht zu einem Ausverkauf unserer Ernährungsgrundlagen kommt», sagt Then.
Wie sieht die Industrie die neue Regelung?
Das Unternehmen Bayer etwa äußerte sich zurückhaltend. «Wir unterstützen die Position des Europäischen Verbands der Bioindustrie (EuropaBio), dass Patente eine notwendige Voraussetzung für Innovationen sind - deren Vergabe unterliegt strengen Auflagen», teilte Bayer mit. Die Entscheidung schaffe Unklarheiten in einigen Bereichen. «Wir treten nachdrücklich für eine Selbstregulierung der Branche und der Züchter ein, um die Identifizierung patentierbarer, konventioneller Pflanzeneigenschaften und den kommerziellen Zugang zu solchen Pflanzeneigenschaften zu erleichtern.»
Um wie viele verschiedene Organismen geht es?
Rund 80 Patente hat das EPA nach eigenen Angaben auf konventionell gezüchtete Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte erteilt. Gegen einige laufen noch Einsprüche, sie könnten womöglich aufgrund der neuen Regelung aufgehoben werden. Rund 320 neue Anmeldungen aus dem Bereich liegen noch vor. Sie würden nun einzeln auf ihre Übereinstimmung mit der neuen Regelung überprüft, sagt EPA-Pressesprecher Rainer Osterwalder. Die Patente des Super-Brokkoli und der Ketchup-Tomate werden vor dem EPA Bestand haben, da sie in letzter Instanz von der Großen Beschwerdekammer erteilt wurden.
Welche Pflanzen und Tiere dürfen weiterhin patentiert werden?
Gentechnisch veränderte Pflanzen. Hier steht klar ein technischer Vorgang im Mittelpunkt. Aber auch eine spezielle Gerste und das daraus gebraute Bier werden wohl geschützt bleiben. Die Mutationen bei der Gerste wurden durch chemische Behandlung hervorgerufen. Laut EPA ein technischer Vorgang - laut Gegnern eine herkömmliche Methode. Chemische Verfahren würden seit Jahrzehnten in der konventionellen Zucht verwendet, sagt Patentkritiker Then. Bei diesen Verfahren werden zufällige Mutationen im Erbgut von Pflanzen erzeugt und anschließend besonders günstige Varianten herausgepickt. Bei gentechnischen Verfahren werden gezielt bestimmte Gene verändert.
Feiern Patentkritiker die neue Regelung als Erfolg?
Nein. Sie fürchten teils sogar einen Anstieg der Patentanmeldungen bei gezüchteten Pflanzen. Die Schlupflöcher seien groß, und nun sei klarer, worauf der Anmelder achten müsse. Mit entsprechenden Formulierungen könnten viele traditionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiter patentiert werden.
Ändert sich etwas für Verbraucher?
Zunächst nichts, denn ob Gemüse auf den Markt kommt, hat mit Patenten nicht direkt zu tun.