Kaffee ist eine Herausforderung für die Risikobewertung
Was alles so drin ist im Muntermacher
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Die IARC hat seit Beginn ihres Bestehens 989 Chemikalien, Substanzen, Lebensmittel oder Tätigkeiten auf ihr krebserregendes Potential untersucht (Stand laut IARC von Februar 2016). Darunter wurde bisher nur ein Stoff in die Gruppe 4 als „wahrscheinlich nicht kanzerogen bei Menschen“ eingestuft. Die Einstufungen der IARC werden unabhängig von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren durchgeführt. Im Unterschied zum BfR, das die möglichen gesundheitlichen Risiken bewertet, beurteilt die IARC ausschließlich das Gefahrenpotential eines Stoffes. Bei der Risikobewertung wird zusätzlich zum Gefahrenpotential auch die tatsächliche Aufnahmemenge (Exposition) berücksichtigt.
Die IARC veröffentlichte die Zusammenfassung ihrer Monographie zu Heißgetränken, Mate-Tee und Kaffee vorab. Darin stuft die IARC Kaffee als „nicht klassifizierbar bezüglich der Kanzerogenität beim Menschen“ (Gruppe 3) ein und ändert damit ihre Klassifizierung von Kaffee, den sie 1991 noch als „möglicherweise kanzerogen beim Menschen“ (Gruppe 2B) einstufte.
Unabhängig von der Einschätzung des krebserregenden Potentials bei Kaffee hat das BfR wiederholt auf das gesundheitliche Risiko durch Koffein hingewiesen. Koffein kann bei Erwachsenen zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und gastrointestinalen Störungen führen.
Für gesunde Erwachsene gilt die Aufnahme von bis zu 200 mg Koffein innerhalb kurzer Zeit als gesundheitlich unbedenklich. Dies entspricht etwa zwei Bechern Filterkaffee. Über den Tag verteilt können Erwachsene etwa das Doppelte trinken. Schwangere und Stillende sollten über den Tag verteilt nicht mehr als zwei Becher Kaffee trinken, Kinder sollten Kaffee meiden. Die Empfindlichkeit gegenüber Koffein kann individuell sehr verschieden sein. So führt bei manchen Personen schon eine Tasse Kaffee zu Schlafstörungen. Empfindliche Personen sollten auf den Konsum von Koffein, insbesondere in höheren Dosen, verzichten.