Polyethylenhaltige Mikrokunststoffpartikel: Gesundheitsrisiko ist unwahrscheinlich
Kosmetische Mittel wie Peelings, Duschgele oder Zahnpasten werden teilweise damit beworben, eine besonders schonende Reinigungswirkung für Haut oder Zähne zu haben. Zu diesem Zweck können solche Produkte Mikrokunststoffpartikel enthalten, die in der Regel aus Polyethylen (PE) bestehen und zwischen 0,1 und 1 Millimeter (mm) groß sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mit der Frage befasst, ob von einer dermalen oder unbeabsichtigten oralen Aufnahme von PE-Mikrokunststoffpartikeln aus kosmetischen Mitteln ein gesundheitliches Risiko ausgeht.
Mikrokunststoffpartikel, die in Peelings oder Duschgelen verwendet werden, sind größer als 1 Mikrometer (entspricht 0,001 Millimeter). Bei dieser Partikelgröße ist bei vorhersehbarem Gebrauch der Produkte eine Aufnahme über die gesunde und intakte Haut nicht zu erwarten.
Mikrokunststoffpartikel aus Zahnpasta können versehentlich verschluckt und somit oral aufgenommen werden. Aufgrund ihrer molekularen Größe ist nicht davon auszugehen, dass die Partikel über den Magen-Darm-Trakt resorbiert werden, sie sollten vielmehr über die Fäzes ausgeschieden werden. Dass sich während der Passage durch den Gastrointestinaltrakt toxikologisch relevante Mengen an Ethylen aus den Mikrokunststoffpartikeln lösen, ist unwahrscheinlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt das BfR daher zu dem Ergebnis, dass die Nutzung kosmetischer Mittel, die PE-Mikrokunststoffpartikel enthalten, für den Verbraucher kein gesundheitliches Risiko darstellt.
Nach Auskunft der Industrie werden neben PE seltener auch Polyurethan, Nylon, Polypropylen sowie Ethylen-Vinylacetat-Kopolymere als Mikrokunststoffpartikel in kosmetischen Mitteln verwendet. Dem BfR liegen keine Informationen zur chemischen Beschaffenheit und Reinheit, zur Größenverteilung, zur Einsatzkonzentration sowie zu den Produktgruppen vor, in denen diese Mikrokunststoffpartikel eingesetzt werden.
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