Arzneimittelversandhandel ohne drastische Einschnitte nicht sinnvoll
Cap Gemini Ernst & Young legt vergleichende Studie USA/Deutschland vor
Wirtschaftlicher Arzneimittelversand nur durch Sortimenteinschränkung
„Ohne tiefgreifende Einschnitte in die bestehenden Strukturen des Gesundheitssystems lässt sich in Deutschland ein Arzneimittelversandhandel mit signifikantem Einsparungspotenzial nicht aufbauen“, stellt Dr. Rolf Badenhoop, Leiter des Life Sciences Bereichs bei Cap Gemini Ernst & Young fest. In der Empfehlung, die der Runde Tisch unter Beteiligung aller betroffenen Parteien am 22. April 2002 ausgesprochen hat, wurde die Freigabe des Versandhandels an bestimmte Bedingungen geknüpft. So unter anderem an die Gewährleistung von Beratung, Arzneimittelsicherheit sowie an ein Vollsortiment. Gerade in letzterem liegt nach der Untersuchung der Hauptunterschied zu den USA. Die dort erzielten Einsparungen sind in erster Linie auf die Institution und die Vorgehensweise des Pharmacy Benefit Managers zurückzuführen. Dieser organisiert die Arzneimittelversorgung der Patienten im Auftrag der Krankenkassen sowohl nach medizinischen als auch wirtschaftlichen Kriterien. In diesem Versandhandelsmodell lassen sich dabei durch die konsequente Nutzung von Medikamentenlisten, maschineller Konfektionierung, mengenabhängigen Rabatten sowie der radikalen Beschränkung auf 20 bis 25 Medikamente Kostenvorteile durchsetzen. Nachteil sind die erheblichen Einschränkungen in der Wahlmöglichkeit, die Arzt und Patient hinnehmen müssen. „Die Einschränkungen die das amerikanische Versandsystem erst möglich machen werden in Deutschland nicht erlaubt sein. Damit dürfte sich ein wirtschaftlicher Betrieb eines Arzneimittelversandhandels nicht realisieren lassen“, folgert Rolf Badenhoop aus dem Vergleich der beiden Systeme.
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