Packungsgrößen für Arzneimittel jetzt vom DIMDI festgelegt

01.08.2013 - Deutschland

Ab sofort gilt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift des DIMDI zur Ermittlung von Packungsgrößen." Sie regelt die Details zu Packungsgrößen von Fertigarzneimitteln. Neu ist, dass sich diese sogenannten Messzahlen nun nach der Reichdauer einer Packung richten.

Bestehende Packungsgrößen bleiben grundsätzlich erhalten. Sie können jedoch auf Antrag geändert werden, um sich ebenfalls an der Reichdauer zu orientieren. In der Regel muss eine N1-Packung dann unabhängig von der Darreichungsform 10 Behandlungstage reichen. Bei N2- und N3-Packungen sind es 30 bzw. 100 Tage.

Neue Verwaltungsvorschrift

Die neue Verwaltungsvorschrift regelt, wie Hersteller Packungsgrößen ermitteln und diese beim DIMDI beantragen können. Grundlage ist die Packungsgrößenverordnung. Demnach bestimmt ab sofort das DIMDI zukünftige Messzahlen. Beraten wird es dabei von der Arbeitsgruppe ATC/DDD, in der verschiedene Fachkreise und die Verbände der pharmazeutischen Industrie vertreten sind.

Verwaltungsvorschrift und Anhänge (u.a. die gültigen Messzahlen) wird das DIMDI regelmäßig aktualisieren und online sowie im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Vorschrift gilt für Fertigarzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden können.

Informationen für Hersteller

Neue Messzahlen vergibt das DIMDI dreimal pro Jahr, Änderungen werden einmal jährlich verabschiedet. Anträge dazu können Hersteller dabei nur über ihre Verbände einreichen. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zu Workflows und Fristen finden sie online beim DIMDI. Mit jeder aktuellen Verwaltungsvorschrift veröffentlicht das DIMDI auch eine Änderungsdatei, aus der neue und zwischenzeitlich geänderte Messzahlen hervorgehen.

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