E-Zigaretten können auch zu gesundheitlichen Gefahren für Passivraucher führen

BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen

09.05.2012 - Deutschland

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat einige typische Inhaltsstoffe von E-Zigaretten-Liquids wie Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe bewertet: Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen und wachsenden Produktspektrums an Liquids für E-Zigaretten ist nicht im Detail bekannt, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Atemluft belastet wird. Durch den Einsatz von nachfüllbaren Kartuschen haben die Konsumenten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren und Zusammenstellen eigener Liquids, wobei auch Konzentrate und bedenkliche Substanzen verwendet werden können. Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte ist daher nicht möglich. Zum Schutz von Verbrauchern sollten E-Zigaretten deshalb in Nichtraucherbereichen herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt sein „Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen.“

Das BfR geht davon aus, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen. Ursache dafür können neben Nikotin auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze wie pharmakologische Wirkstoffe sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen sein. Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand deswegen nicht ausgeschlossen werden.

E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate und vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. In diesen Fällen ist unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. Unbeteiligte können im konkreten Fall nicht einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen.

Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: d.h. sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.

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