E-Zigaretten können auch zu gesundheitlichen Gefahren für Passivraucher führen
BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen
Das BfR geht davon aus, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen. Ursache dafür können neben Nikotin auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze wie pharmakologische Wirkstoffe sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen sein. Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand deswegen nicht ausgeschlossen werden.
E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate und vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. In diesen Fällen ist unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. Unbeteiligte können im konkreten Fall nicht einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen.
Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: d.h. sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.
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