EHEC-Ausbruch 2011: Empfehlungen zum Umgang mit Sprossen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat während des Ausbruchsgeschehens die jeweils aktuelle Lage der Verbrauchersicherheit wissenschaftlich bewertet. Auf dieser Grundlage hat das Institut Empfehlungen an die zuständigen Länder- und Bundesbehörden, Wirtschaftsbeteiligten und Verbraucher gegeben sowie die Schwesterbehörden in allen EU-Staaten unterrichtet. Das am BfR angesiedelte Nationale Referenzlabor (NRL) für E. coli hat maßgeblich an den mikrobiologischen Ausbruchsuntersuchungen mitgewirkt und in Zusammenarbeit mit einem internationalen Kooperationspartner (ANSES, Frankreich) die hierzu notwendige Untersuchungsmethodik entwickelt. Darüber hinaus war das BfR an der am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelten Task Force EHEC und der Europäischen Task Force beteiligt und hat sich dadurch aktiv an der Aufklärung des Ausbruchs in Deutschland und Europa beteiligt.
Ausgehend von den Erkenntnissen der abgeschlossenen Ausbruchsuntersuchung und auf der Grundlage einer am 15. November 2011 veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das BfR seine Handlungsempfehlungen aktualisiert. Die folgenden Empfehlungen dienen der Prävention von Infektionen nach Verzehr von Sprossen und Keimlingen und richten sich an Inverkehrbringer von Sprossen und Sprossensamen sowie Verbraucher:
Bei Anbau, Lagerung, Behandlung und Transport von Samen zur Sprossenherstellung sollten die Unternehmen auf strenge hygienische Anforderungen achten, um das Risiko einer Kontamination mit Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten. Sprossenproduzenten wird außerdem geraten, nur Samen zu verwenden, die zum Zweck der Sprossenproduktion gewonnen wurden. Nach Möglichkeit sollten Sprossensamen mit geeigneten keimreduzierenden Verfahren behandelt werden, insbesondere wenn die daraus herzustellenden Sprossen zum Rohverzehr bestimmt sind. Der Herstellungsprozess und die produzierten Sprossen sollten mittels mikrobiologischer Kontrollen in angemessenen Abständen überprüft werden.
Das BfR weist Verbraucher darauf hin, dass Sprossen mit Krankheitserregern belastet sein können, die sich jedoch durch Kochen und Braten abtöten lassen. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten deshalb Sprossen vorsichtshalber nur nach ausreichendem Erhitzen verzehren. Sprossen, die roh verzehrt werden, sollten zur Verringerung der Keimbelastung gründlich gewaschen und möglichst schnell verbraucht werden. Krankheitserreger lassen sich durch das Waschen jedoch nicht sicher eliminieren. Vor Oktober 2011 gekaufte Bockshornkleesamen sollten vorsichtshalber nicht angezüchtet werden. Sie sollten zu durchgegarten Gerichten verarbeitet oder über den Hausmüll entsorgt werden.
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