Kontrollen für Lebensmittel aus Japan ausgeweitet und bis Ende September 2011 EU-weit verlängert
Danach wird die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen erneut überprüft. Die neue Verordnung ist am 25. Mai 2011 EU-weit in Kraft getreten.
Mitte Mai wurden in Japan bei Kontrollen radioaktiv belastete Teeblätter aus der Präfektur Kanagawa gefunden. Diese Region galt bislang als weniger belastet. Die Schutzmaßnahmen der EU werden deshalb nun auch räumlich ausgeweitet: Bis auf weiteres müssen nun sämtliche Lebensmittel und Futtermittel aus 13 Präfekturen (zuvor: 12 Präfekturen) untersucht werden, bevor sie für den Export in die EU zugelassen werden.
Alle Lieferungen aus Japan werden aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur dann eingeführt werden, wenn ein Untersuchungsbericht aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten - in Deutschland der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer - einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen.
In Deutschland ist bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelimporten aus Japan bislang keine erhöhte Strahlenbelastung festgestellt worden. Dennoch ist wichtig, dass alle zuständigen Behörden auch weiterhin wachsam bleiben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass belastete Ware aus der Region Japan auch Deutschland erreicht.
Der Umfang der Importe von Nahrungsmitteln aus Japan nach Deutschland ist grundsätzlich sehr gering. Von allen Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland aus verschiedensten Ländern der Welt erhält, kommen im Schnitt nur 0,1 Prozent aus Japan.
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