Ethische und rechtliche Aspekte der Genom-Totalsequenzierung
Viertes Forschungsprojekt am Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg bewilligt
Die Entschlüsselung des kompletten Genoms einzelner Personen, die sogenannte Totalsequenzierung, wird nach Meinung von Experten in absehbarer Zeit ein gängiges Verfahren der genetischen Diagnostik sein. Unter dem Stichwort „individualisierte Medizin“ verbinden sich damit große Hoffnungen, medizinische Diagnostik, Therapie und Prävention besser auf die individuellen Merkmale von Patienten abstimmen zu können. Die neuen Möglichkeiten der Genetik haben aber auch Kontroversen zu ethischen und rechtlichen Implikationen ausgelöst. Damit beschäftigt sich das Wissenschaftler-Team am Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg.
„Wir werden insbesondere drei Fragenkomplexe aufgreifen: Welchen Einfluss haben die Erkenntnisse einer Totalsequenzierung auf die Interaktion zwischen Arzt und Patient? Inwiefern muss das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der persönlichen Würde und Autonomie des Patienten einerseits und den Möglichkeiten von Forschung andererseits neu austariert werden? Welche Leistungen können und sollen im Rahmen der sozialen Sicherung übernommen werden?“, erläutert der Heidelberger Theologe und Ethiker Prof. Dr. Klaus Tanner, der Fellow am Marsilius-Kolleg ist.
Zur Zielsetzung des Projekts betont Prof. Dr. Claus Bartram, Humangenetiker und Dekan der Medizinischen Fakultät Heidelberg: „Wir werden zunächst eine Stellungnahme zu Chancen und Grenzen einer Totalsequenzierung des menschlichen Genoms erarbeiten, die in die politischen Diskussionsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene eingebracht werden soll. Darüber hinaus wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass das Thema auch öffentlich fundiert diskutiert werden kann.“ Zugleich werden die beteiligten Wissenschaftler eine internationale Plattform aufbauen, die sich interdisziplinär mit normativen Fragen der Medizin und der Naturwissenschaften befasst. Weitere Mitglieder der Forschungsgruppe sind Prof. Dr. Roland Eils (Bioinformatik), der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof (Rechtswissenschaft), Dr. Jan Korbel (Bioinformatik und Humangenetik), Prof. Dr. Andreas Kulozik (Onkologie), Prof. Dr. Peter Lichter (Humangenetik), Prof. Dr. Peter Schirmacher (Pathologie), Privatdozent Dr. Stefan Wiemann (Molekularbiologie) und Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Rechtswissenschaft).
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