Aufbereitung von Medizinprodukten und Ausbruchmanagement
Wichtige Ergänzung zur Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention erschienen
"Auch die besten Empfehlungen können nur durch die im Gesundheitswesen Tätigen mit Leben erfüllt werden", sagt Reinhard Burger, Leiter der Abteilung für Infektionskrankheiten und Vizepräsident des Robert Koch- Instituts. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Einrichtungen mit Schwestern und Pflegern, Ärzten, Hygienefachpersonal und Mitarbeitern in der Sterilgutaufbereitung. "Die engagierte Fort- und- Weiterbildung der Mitarbeiter ist dabei eine der effizientesten und effektivsten Maßnahmen der Qualitätssicherung", betont Martin Mielke, im Robert Koch-Institut Leiter des Fachgebietes Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene.
Die Richtlinie beschreibt umfassend und praxisorientiert für alle medizinischen Einrichtungen, wie nosokomiale Infektionen erkannt, bewertet und verhindert werden können. Die Empfehlungen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen basieren auf systematischen Erhebungen, Studien und Laboruntersuchungen sowie auf Expertenkonsens unter Einbeziehung zahlreicher Fachleute aus Klinik, Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und praktischer Hygiene. Sie schließen sowohl betrieblich- organisatorische als auch funktionell-bauliche Maßnahmen mit ein und sind auch Grundlage für die Überwachung der Einrichtungen durch die zuständigen Behörden der Länder.
Infektionserreger können unter bestimmten Voraussetzungen auch über unzureichend aufbereitete Medizinprodukte wie chirurgische Instrumente oder Endoskope in den Körper eindringen und so gegebenenfalls zu einer nosokomialen Infektion führen. Daher sind an die sachgerechte Aufbereitung definierte Anforderungen zu stellen: von der sorgfältigen Vorbereitung der Aufbereitung unmittelbar nach der Anwendung über die gründliche Reinigung und Desinfektion bis zur Funktionsprüfung, Kennzeichnung, Verpackung und gegebenenfalls Sterilisation. Die Verfahren und Mittel der Desinfektion bzw. Sterilisation sind sowohl auf die Instrumente selbst als auch auf ihre vorausgehende und nachfolgende Anwendung abzustimmen. Die Leiter medizinischer Einrichtungen und die Betreiber aufbereiteter Medizinprodukte (aber auch die Hersteller von Medizinprodukten) tragen in diesem Zusammenhang eine hohe Verantwortung.
Das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung waren der Ausgangspunkt für die Überarbeitung der bisherigen Empfehlungen zur Aufbereitung. Ziel war es, die Bereitstellung hygienisch einwandfreier Medizinprodukte in allen Bereichen der Medizin zu gewährleisten, unabhängig davon, in welchem institutionellen Zusammenhang die Aufbereitung erfolgt. In der aktuellen Ergänzungslieferung zur Loseblattsammlung hat das Robert Koch-Institut neben den gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erarbeiteten allgemeinen Anforderungen auch zwei weitere Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten veröffentlicht: die "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums" und den Abschlussbericht einer "Task Force" zur Risikominimierung einer Übertragung der vCJK durch Medizinprodukte, insbesondere chirurgische Instrumente. Damit liegen aktuelle und detaillierte Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten vor.
Die Empfehlungen zum Ausbruchmanagement und zum strukturierten Vorgehen bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen komplettieren die Maßnahmen zur Surveillance (Erfassung und Bewertung) nosokomialer Infektionen. Diese hatten gemäß dem Auftrag durch das zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz einen der Schwerpunkte der vorangegangenen (17.) Lieferung der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention gebildet. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Erscheinen des "Handbuches für die Surveillance von nosokomialen Infektionen" in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit (Band 142) hingewiesen.