Pharmakonzerne sollen Nutzen ihrer Mittel nachweisen
(dpa) Angesichts hoher Kosten für neue Arzneimittel müssen Pharmakonzerne künftig den Nutzen der Medikamente nachweisen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums gebilligt, die bei Pharmakritikern allerdings umstritten ist. Letztlich eingeführt wird die frühe Nutzenbewertung mit einem Gesetz zur Neuordnung des Pharmamarkts, das an diesem Freitag den Bundesrat passieren dürfte.
Der Stellenwert eines neuen Mittels unter anderem für einen besseren Gesundheitszustand, mehr Lebensqualität oder kürzere Krankheitsdauer soll im Vergleich zu bestehenden Therapien geprüft werden. Auf Basis der Nutzenbewertung soll der Krankenkassen- Spitzenverband mit der Industrie über den Preis verhandeln: Neue, bislang oft besonders teure Mittel sollen nur noch in dem Maß teurer sein, wie sie auch besser sind.
Die Verordnung dazu regelt zentrale Details. So sollen die Pharmaunternehmen mitteilen, für wie viele Patienten es einen Zusatznutzen gibt. Die Hersteller müssen zudem alle verfügbaren Ergebnisse klinischer Studien übermitteln, die dem Vergleich mit den älteren Arzneimittel dienen. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig, hatte davor gewarnt, dass die Hersteller unliebsame Ergebnisse zurückhalten.
Im Vorfeld hatte es heftige Kritik daran gegeben, dass das Gesundheitsministerium die Nutzenbewertung per Rechtsverordnung regelt. Das dafür dann zuständige Gremium, der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken, müsse mit der Vorgabe arbeiten, was zu Konflikten führen könne, wie Ausschusschef Rainer Hess moniert hatte.
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