DIB bekräftigt Änderungsbedarf am Gentechnikgesetz
So ist die im Gentechnikgesetz geregelte exakte Ortsangabe zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im öffentlichen Teil des Standortregisters problematisch. Marcinowski sagt: „Mit dieser Regelung nimmt der Gesetzgeber die Zerstörung von Eigentum deutscher Landwirte und Forscher sowie die Bedrohung ihrer Familien billigend in Kauf.“ Aktuelle Daten zeigen, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl der Feldzerstörungen sowie die Zerstörungen von Freisetzungsversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken zugenommen haben. „Feldzerstörungen wirken sich negativ auf das Innovationsklima in Deutschland aus“, so der DIB-Vorsitzende.
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