Applied Biosystems Deutschland GmbH hält 95 % der GENEART-Aktien
ABD hat der GENEART AG mit diesem Schreiben ferner ihr Verlangen mitgeteilt, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der GENEART AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ABD gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (§ 327a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes, AktG, sog. Squeeze-Out).
Der Vorstand der GENEART AG beabsichtigt, diesem Verlangen zu entsprechen und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese wird voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2010 stattfinden.
Die GENEART AG und ABD beabsichtigen zudem nach wie vor den Abschluss eines Beherrschungsvertrags (§§ 291 ff. AktG) mit der GENEART AG als beherrschter und ABD als herrschender Gesellschaft. Der Beherrschungsvertrag soll dieser außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für Biotechnologie, Pharma und Life Sciences bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.