Nächtliche Schichtarbeit als Krebsauslöser?
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Etwa 20 Prozent aller Beschäftigten arbeiten außerhalb der typischen Arbeitszeit am Tag. Bereits im Jahr 2007 stufte eine Arbeitsgruppe der IARC Nachtschichtarbeit als „wahrscheinlich für Menschen krebserregend“ (probably carcinogenic to humans) ein. Schichtarbeit, bei der der Tag-Nacht-Rhythmus gestört wird, fällt damit in die Gruppe 2A, zu der auch Glyphosat oder rotes Fleisch gehören. Diese Einschätzung wurde nun in einer Folgeevaluation bestätigt. Grund für die Neubewertung war die relativ hohe Zahl neuer Studien zum Thema, die in den letzten Jahren veröffentlicht worden sind. Ihre Schlussfolgerung ziehen die beteiligten Wissenschaftler auf der Basis einer beschränkten Datenlage in Studien am Menschen, einer guten in Tierexperimenten und einer starken biologischen Plausibilität, wie sie in ihrer Begründung schreiben.
„Es war eine in weiten Teilen durchaus kontrovers geführte Diskussion der wissenschaftlichen Daten zum Thema. Einige neuere Studien fanden keinen Zusammenhang zwischen Nachtschichtarbeit und Krebs, andere wiederum zeigten überzeugend Risiken auf. Und die Einordnung der biologischen Befunde ist teils hoch kompliziert“, sagt Prof. Dr. Hajo Zeeb, Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS, der als einziges deutsches Mitglied in der Expertenkommission an der neuen Klassifikation mitwirkte. „Es gibt eine relativ deutliche Assoziation zwischen Nachtarbeit und malignen Tumoren der Brust, der Prostata und des Darms. Allerdings lassen sich, bedingt durch die Studiendesigns, andere Erklärungen nicht vollkommen ausschließen – darum mussten wir uns den Entscheidungskriterien der IARC gemäß für die Gruppe 2A, wahrscheinlich krebserregend, entscheiden“, so Zeeb.
Für die Neubewertung trafen sich 27 Wissenschaftler aus 16 Ländern im Juni für acht Tage in Lyon, Frankreich. In der Zeit vor und während des Treffens analysierten die Experten die gesamte zum Thema verfügbare wissenschaftliche Literatur. Dabei bewerteten sie die Stärke der Evidenz für die Kanzerogenität des zu beurteilenden Faktors auf Basis der von der IARC vorgegebenen Kriterien. Diese Einstufung gilt explizit nicht als Risikobewertung. Sie kann also nichts über die Wahrscheinlichkeit aussagen, mit der ein Stoff oder Agens Krebs auslöst.
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