Merck und Broad Institute geben CRISPR-Lizenzvereinbarung bekannt

19.07.2019 - Deutschland

Merck und das US-amerikanische Broad Institute of MIT and Harvard (Boston, Massachusetts), haben eine Vereinbarung über die Vergabe nicht-exklusiver Lizenzen auf geistiges Eigentum (intellectual property, IP) an der CRISPR-Technologie bekannt gegeben, das sich unter ihrer jeweiligen Kontrolle befindet. Die Lizenzierung richtet sich an den Einsatz in der kommerziellen Forschung und Produktentwicklung.

Merck KGaA

„Gemeinsam mit dem Broad Institute vereinfachen wir die Lizenzierung der CRISPR-Technologie, wodurch sie der internationalen Forschungsgemeinde in breiterem Rahmen zur Verfügung gestellt werden kann“, sagte Udit Batra, Mitglied der Geschäftsleitung von Merck und CEO Life Science. „Mit dieser Vereinbarung werden wir es unseren Kunden leichter machen, in ihrer Forschung erfolgreich zu sein, die die Entwicklungszeiten für Arzneimittel zur Behandlung bisher nicht therapierbarer Krankheiten verkürzt.“

Das Broad Institute und Merck haben sich zum Ziel gesetzt, allen Organisationen die Anwendung der Technologie mit einer breiteren Palette von CRISPR-Werkzeugen zu ermöglichen. Um den Zugang für Forscher zu vereinfachen, wird das Broad Institute potenziellen Lizenznehmern Lizenzen am CRISPR-IP-Portfolio von Merck und dem Broad Institute zum Zwecke der internen Forschung sowie für kommerzielle Forschungswerkzeuge und -kits anbieten. Im Rahmen der Vereinbarung können Unternehmen, die CRISPR für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nutzen, Lizenzen für beide Bestände geistigen Eigentums über das Broad Institute in Anspruch nehmen. Die Rahmenvereinbarung ist so gestaltet, dass sich Inhaber anderer Schlüsselpatente in Zukunft daran beteiligen können – entweder im Rahmen dieser Vereinbarung, über den Patentpool eines Dritten oder eine Kooperation – um den nicht-exklusiven Zugang zur CRISPR-Schlüsseltechnologie weiter zu vereinfachen.

„Unserer Ansicht nach sollten Inhaber wichtiger CRISPR-Patente zusammenarbeiten, um den Zugang zu ermöglichen und zu vereinfachen. Diese Vereinbarung steht beispielhaft für eine Partnerschaft, die dazu beiträgt, größtmöglichen und vereinfachten Zugang zu diesen wichtigen wissenschaftlichen Werkzeugen zu ermöglichen“, sagte Issi Rozen, Chief Business Officer des Broad Institute. „Das Broad Institute vergibt bereits nicht-exklusive CRISPR-Lizenzen für sämtliche Anwendungen, mit Ausnahme der therapeutischen Anwendung beim Menschen. Wir engagieren uns aktiv für einen möglichst breiten und einfachen Zugang zu wichtigem geistigem Eigentum an CRISPR.“

Vor diesem Hintergrund haben die beiden Institutionen ein gemeinsames Rahmenwerk entwickelt, das (1) weiterhin nicht-exklusiven Zugang zu IP gewährt, das vom Broad Institute kontrolliert wird und sich in gemeinschaftlichem Besitz des Broad Institute und seiner Partner befindet (darunter die Harvard University, das Massachusetts Institute of Technology, das New York Genome Center, die New York University, die Rockefeller University, die University of Iowa Research Foundation, die Universität Tokio, das Whitehead Institute for Biomedical Research u.a.) und (2) nicht-exklusiven Zugang zu IP von Merck gewährt, wobei bestimmte Einschränkungen hinsichtlich Merck-IP bezüglich der Erstellung von Nagetiermodellen gelten.

Besonderheiten der Lizenzvereinbarung:

  • Das unter der Portfoliomarke Sigma-Aldrich angebotene geistige Eigentum von Merck an der CRISPR-Technologie wird gemeinnützigen akademischen Einrichtungen, gemeinnützigen Geschäftsgemeinschaften sowie Regierungsbehörden für ihre interne Forschung in Einklang mit der langjährigen Praxis und den Anforderungen des Broad Institute unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  • Die Lizenzen berücksichtigen die ethischen Erwägungen des Broad Institute und von Merck im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe. Demzufolge sind bestimmte Anwendungen der CRISPR-Technologie ausgeschlossen, darunter jedwede Anwendung zur Veränderung der menschlichen Keimbahn für klinische Zwecke.
  • Beide Organisationen können außerhalb dieses Rahmenwerks weiterhin eigenständig Lizenzen erteilen.
  • Neben dem geistigen Eigentum des Broad Institute und von Merck umfasst diese Lizenzvereinbarung bestimmtes IP, das sich in gemeinschaftlichem Besitz des Broad Institute und weiterer Institutionen befindet, darunter die Harvard University, das Massachusetts Institute of Technology, die Rockefeller University, die University of Iowa Research Foundation, die Universität Tokio, das Whitehead Institute for Biomedical Research u.a.

Das Broad Institute und Merck haben jeweils Richtlinien formuliert, die den Einsatz der Genomeditierung in der Forschung unter sorgsamer Berücksichtigung von ethischen und gesetzlichen Standards unterstützen. Das Broad Institute hat auf seiner Website „institutionelle Richtlinien zur Lizenzierung von geistigem Eigentum“ veröffentlicht. Merck hat mit dem Merck Bioethics Advisory Panel (MBAP) ein unabhängiges, externes bioethisches Beratungsgremium eingerichtet, das für Forschung, an der seine Unternehmensbereiche beteiligt sind, Orientierungshilfe geben soll. Dazu gehört auch die Forschung zu oder mittels Genomeditierung. Das Unternehmen hat zudem unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Fragestellungen eine klare operative Position definiert, um vielversprechenden Therapieansätzen für den Einsatz in Forschung und Anwendungen den Weg zu bereiten.

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