Zum Impfen geht man zum Arzt - oder?
Apotheken sollen in Modellprojekten impfen können
(dpa) Schutzimpfungen gegen Grippe sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig in begrenztem Umfang auch in Apotheken möglich sein. Krankenkassen sollen dafür mit Apothekern regionale Modellprojekte für bis zu fünf Jahre vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des Ministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Impfpersonal in Apotheken soll von Ärzten geschult werden müssen, es müssen auch geeignete Räume und die nötige Ausstattung vorhanden sein. Daneben sieht der Entwurf Erleichterungen für chronisch Kranke und Medikamenten-Lieferungen per Boten vor.

Symbolbild
whitesession, pixabay.com, CC0
Spahn hatte schon vor einiger Zeit zusätzliche Aufgaben für Apotheken ins Gespräch gebracht, die auch eine flächendeckende Präsenz vor Ort absichern sollen. Angesichts voller Praxis-Wartezimmer seien dafür auch Impfungen vorstellbar, sagte er beim Apothekertag im Herbst. Erklärtes Ziel ist nun, die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen. Die ärztliche Schulung für Impfungen soll dabei auch Kenntnisse dazu vermitteln, wie mit eventuellen Impfreaktionen umzugehen ist. Die Modellvorhaben sollen wissenschaftlich ausgewertet werden.
Vom Deutschen Hausärzteverband kam Kritik. Es stehe außer Frage, dass Apotheker wichtige Kompetenzen hätten, sagte der Vorsitzende Ulrich Weigeldt. «Das Impfen von Patientinnen und Patienten zählt allerdings nicht dazu und gehört eindeutig in die ärztliche Praxis.» Zwar seien Grippeimpfungen in der Regel gut verträglich, Nebenwirkungen etwa mit allergischen Reaktionen seien aber nie ganz auszuschließen. Impfungen sollten daher immer dort stattfinden, wo notfalls auch eine ärztliche Behandlung möglich sei. Verzögerungen bei Grippeimpfungen seien auch nicht auf Wartezeiten in Praxen zurückzuführen, sondern auf regionale Versorgungsengpässe bei Impfstoffen, erläuterte Weigeldt.
Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht daneben weitere Neuregelungen vor, um die Präsenz von Apotheken vor Ort zu stärken und Angebote für die Kunden auszubauen. So sollen Kassenpatienten mit schweren chronischen Erkrankungen künftig vom Arzt Verschreibungen bekommen können, mit denen sie ein Medikament bis zu dreimal in der Apotheke abholen können - bis zu ein Jahr lang nach Ausstellen des Rezepts. Dies soll auch die Ärzte entlasten.
Vorgesehen ist zudem, Apotheken den Ausbau von Liefer-Angeboten mit Boten zu erleichtern. Sie sollen nicht nur im Einzelfall, sondern regelmäßig möglich sein. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten soll pharmazeutisches Personal die Zustellung übernehmen müssen, wenn zunächst keine Verschreibung in der Apotheke vorliegt. Patienten müssen die Verschreibung dann spätestens vorlegen, wenn sie das Medikament bekommen, dabei sollen sie auch beraten werden. Eine Beratung soll zudem auch «im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke» möglich sein. Automaten, in denen man Medikamente direkt kaufen kann, sollen außerhalb von Apotheken verboten werden.
Vorgesehen sind in dem Entwurf außerdem zusätzliche Vergütungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Apotheken von rund 200 Millionen Euro im Jahr. Dazu gehören unter anderem 40 Millionen Euro mehr für Notdienste und Nachtdienste. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Entwurf, da die Richtung stimme. Das Gesetz biete die Chance, die Versorgung wirklich zu verbessern. Bei der Ausgestaltung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen seien aber noch eine Reihe von Fragen offen.
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