VDI fordert Gleichbehandlung der Masterabschlüsse von FH und Uni
„Staatliche Reglementierung bedeutet Rückschritt"
Nach dem Vorschlag von IMK und KMK würden zwar, wie gehabt, die an den Universitäten erworbenen Masterabschlüsse dem höheren Dienst zugeordnet werden. Allerdings würden die an Fachhochschulen erworbenen Masterabschlüsse die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erst unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Sie müssten unter Berücksichtigung eines vorhergegangenen Studienabschlusses (Bachelor) dem an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworbenen Diplom- oder Magisterabschluß von Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit werde durch ein zusätzliches Prüfverfahren festgestellt. Hier setzt die Kritik des VDI an, da die Gleichwertigkeit bereits heute durch unabhängige Akkreditierungsagenturen festgestellt wird. Der VDI empfiehlt, den ursprünglichen Weg einer Gleichstellung der Masterabschlüsse von den verschiedenen Hochschularten beizubehalten. Entsprechend sollten gleichartig akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge auch als gleichwertig anerkannt werden. Dies gilt auch bei der Einordnung in den öffentlichen Dienst.
Die Einführung gestufter Bachelor- und Masterstudiengänge, in Ergänzung zu den bestehenden Diplomstudiengängen, wird vom VDI nachhaltig unterstützt. Master-, Bachelor- und Diplomabschlüsse sind wesentliche Voraussetzungen für die Internationalisierung des Hochschulstandorts Deutschland.
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