VDI fordert Gleichbehandlung der Masterabschlüsse von FH und Uni

„Staatliche Reglementierung bedeutet Rückschritt"

17.05.2002

Zu einer Gleichbehandlung der Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten rät der VDI dringend. Entgegen dem Vorschlag einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenministerkonferenz (IMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK), die die Differenzierung nach Hochschularten zum Nachteil der Fachhochschulen vorsieht, befürchtet der VDI einen Rückschritt gegenüber den bisherigen Reformen: „Die Rückkehr zur staatlichen Reglementierung von Studiengängen anstelle der Akkreditierung durch unabhängige Fachagenturen stellt die schon umgesetzten Reformen in Frage", erläutert Dr. Willi Fuchs, Direktor des VDI.

Nach dem Vorschlag von IMK und KMK würden zwar, wie gehabt, die an den Universitäten erworbenen Masterabschlüsse dem höheren Dienst zugeordnet werden. Allerdings würden die an Fachhochschulen erworbenen Masterabschlüsse die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erst unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Sie müssten unter Berücksichtigung eines vorhergegangenen Studienabschlusses (Bachelor) dem an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworbenen Diplom- oder Magisterabschluß von Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit werde durch ein zusätzliches Prüfverfahren festgestellt. Hier setzt die Kritik des VDI an, da die Gleichwertigkeit bereits heute durch unabhängige Akkreditierungsagenturen festgestellt wird. Der VDI empfiehlt, den ursprünglichen Weg einer Gleichstellung der Masterabschlüsse von den verschiedenen Hochschularten beizubehalten. Entsprechend sollten gleichartig akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge auch als gleichwertig anerkannt werden. Dies gilt auch bei der Einordnung in den öffentlichen Dienst.

Die Einführung gestufter Bachelor- und Masterstudiengänge, in Ergänzung zu den bestehenden Diplomstudiengängen, wird vom VDI nachhaltig unterstützt. Master-, Bachelor- und Diplomabschlüsse sind wesentliche Voraussetzungen für die Internationalisierung des Hochschulstandorts Deutschland.

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