Sondenaufbereitung - mehr als zwingende Notwendigkeit

08.07.2009 - Deutschland

Da es sich auch bei Ultraschallsonden um Medizinprodukte handelt, müssen Aufbereitungen nach dem Medizinproduktegesetz erfolgen. Um einer pathogenen Viruslast vorzubeugen, gilt es insbesondere in diesem empfindlichen Bereich Mängel von vornherein auszuschließen. Deswegen müssen – je nach Einstufung der Sonde – verschiedene Kriterien bei jeder Reinigung Beachtung finden: „Abhängig vom Anwendungsgebiet sollten Desinfektionen von Medizinprodukten nach Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts stattfinden. So kann eine Kontaminierung der Sonde definitiv ausgeschlossen werden“, sagt Roman Fischer, Geschäftsführer der Fischer med. Technik, unabhängiger Ultraschallhändler.

Um Kontaminierung mit Krankheitserregern wie MRSA, HBV, HCV, HIV und Herpesviren zu vermeiden, schreibt das Gesetz eine Sondendesinfektion nach Anwendungsgebiet vor. Bei unkritischen Produkten, welche lediglich Kontakt mit intakter Haut unterliegen, reichen einfache Wischdesinfektionen aus. Dabei ist nicht nur auf die Viruswirksamkeit der Reinigungsmittel zu achten. „Zugunsten der Materialverträglichkeit dürfen sie zudem keinen Alkohol enthalten, da ansonsten die Schallkopfmembran Schaden zu nehmen droht“, erklärt Fischer. Als semikritisch eingestufte Sonden unterliegen zusätzlichen Vorschriften: Während Untersuchungen müssen Anwender Sonden mit einer Schutzhülle überziehen, so beispielsweise bei transvaginalen Schallköpfen. Hierfür muss im Vorfeld jedoch der Ausschluss einer Latexunverträglichkeit des Patienten erfolgen. Im Anschluss fällt zusätzlich zur Wischdesinfektion die ordnungsgemäße Entsorgung der Schutzhülle an. Für den Fall einer Ruptuierung des Kondoms während der Untersuchung erweist sich eine zusätzliche Desinfektion als unerlässlich. Grundsätzlich sollten Anwender dabei das Antrocknen von Blut an Sonden vermeiden. Bei intraoperativen Sonden gelten striktere Richtlinien, da in diesem Fall ein besonders hohes Infektionsrisiko herrscht. So schreibt das Gesetz hier unter anderem vor, nicht nur Sonden, sondern auch Kabel mit einer Schutzhülle zu überziehen.

Für Hersteller von Ultraschallsonden bestehen gesetzliche Verpflichtungen, bei verkehrsfähigen Medizinprodukten detaillierte Angaben zur Aufbereitung zur Verfügung zu stellen – so auch bei Schallköpfen. Dazu gehören auch Übersichten über die zu verwendenden Reinigungsmittel. In der Praxis treten dennoch häufig Probleme auf, da Desinfektionsmittel oftmals auf Glutaraldehyd und Aldehyd basieren: zugunsten der Materialverträglichkeit und nicht aufgrund der Wirksamkeit. „Kritisch bleibt zudem zu bewerten, dass bei vielen Reinigungsmitteln kein Beweis für baktizide, fungizide und viruszide Wirksamkeit vorliegt“, bemängelt Fischer. „Für den Einsatz von Sonden in Körperhöhlen gibt es diesbezüglich jedoch Vorschriften, unabhängig davon, ob die Arbeit unter Verwendung einer Schutzhülle stattfindet.“ Zudem bestehen gelegentlich auch im stressigen Praxis- oder Klinikalltag Probleme, die Richtlinien einzuhalten. Gründe dafür liegen in fehlendem Zuständigkeitsempfinden und mangelnder Zugänglichkeit von Herstellerangaben. „Nicht desinfizierte Sonden bedeuten allerdings immer eine starke Infektionsquelle – hoch fahrlässig, da für den nächsten Patienten die Gefahr von Kreuzkontaminierungen besteht“, so Fischer. Abhilfe schafft hier die Aufnahme der Aufbereitung in Reinigungs- und Desinfektionspläne.

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