Embryo aus Mensch und Tier

Britisches Parlament lockert Gesetze

24.10.2008 - Großbritannien

(dpa) Das britische Parlament hat ein Gesetz für zwei umstrittene Forschungsansätze gebilligt: die Produktion von Tier- Mensch-Embryonen und die Auswahl von «Retter-Geschwistern». Beide Verfahren sind in Deutschland verboten. Bei der Bildung von Chimären setzen Forscher das Erbgut einer menschlichen Zelle in die entkernte Eizelle eines Tieres ein. Das Erbgut des entstehenden Embryos besteht zu 99,9 Prozent aus den Genen des Menschen. Doch die Eizelle der Tiere liefert diesem Embryo die Mitochondrien, die eigenes Erbgut besitzen.

Die Experten wollen den Embryo nicht zu einem Baby heranwachsen lassen, sondern ihm embryonale Stammzellen entnehmen und damit forschen. Solche Experimente erfolgten nach Auskunft der jeweiligen Wissenschaftler in den USA, in Südkorea und in China und 2008 mit Sondergenehmigung in Großbritannien. Bei dem Verfahren werden keine Eizellen von Frauen benötigt. Eizellen von Tieren sind in nahezu unbegrenzter Zahl aus Schlachthöfen zu bekommen. Nachteil: Aufgrund des tierischen Erbmaterials befürchten viele Forscher, dass die Stammzellen bei der Therapie vom Patienten abgestoßen werden.

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