Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erlaubt Freisetzung gentechnisch veraenderter Kartoffeln

23.04.2007

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Insgesamt sind zehn Freisetzungsstandorte vorgesehen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern befinden. Die genehmigten Flächen umfassen eine Größe zwischen 3,7 und 45 Hektar. Die BASF darf zwischen 2007 und 2011 maximal 45.000 Knollen pro Kartoffellinie, Standort und Jahr freisetzen. Ähnliche Freisetzungen wurden bereits im Jahr 2006 genehmigt.

In dem Freilandversuch sollen 677 Kartoffellinien mit unterschiedlichen gentechnisch veränderten Eigenschaften untersucht werden. Die übertragenen Gene stammen aus der Kartoffel, einer Wildkartoffel sowie aus der Ackerschmalwand. Bei bestimmten Linien wurde die Zusammensetzung der Stärke in den Knollen verändert, so dass die Stärke durch das Ausschalten von Genfunktionen überwiegend aus Amylose besteht, bei anderen überwiegend aus Amylopektin. Weitere Kartoffellinien sollen widerstandsfähiger gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule sein. Das Gen aus der Ackerschmalwand verleiht allen zur Freisetzung vorgesehenen Kartoffellinien Toleranz gegenüber dem Stoff Imazamox, der gegen Unkräuter wirkt. Die geernteten Kartoffeln werden vom Betreiber analysiert oder können als Pflanzgut fuer die darauf folgende Saison eingesetzt werden. Überschüssiges Erntematerial ist zu vernichten.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit konventionellen Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Vor der Ernte der Knollen werden die oberirdischen Teile der Kartoffelpflanzen chemisch oder mechanisch abgetötet. Die Freisetzungsflächen sind nach der Ernte noch einmal auf gentechnisch veränderte Kartoffeln abzusuchen. Die Flächen müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachwachsende Kartoffeln abgesucht werden. Sollten während dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte Kartoffeln auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

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