Ungarn darf rechtswidriges Verbot für gentechnisch veränderte Pflanzen beibehalten
Entscheidung gegen alle wissenschaftlichen Fakten
In beiden Fällen handelt es sich um Pflanzen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher für Mensch, Tier und Umwelt bewertet wurden. Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Bewertung sind sie von der EU-Kommission für ganz Europa zentral zugelassen worden.
Politische Entscheidungen, die die Empfehlungen der EFSA nach ausführlicher Konsultation der Mitgliedsstaaten ignorieren, untergraben nach Ansicht der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) sowohl die wissenschaftliche Autorität der EFSA als auch das Vertrauen der Wirtschaft in die EU-Verfahren zur Regulierung von gentechnisch veränderten Produkten. Damit werde der gesellschaftliche Konsens aufgekündigt, so die DIB, Zulassungsfragen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten zu entscheiden. Zudem werde die Verlässlichkeit und Praktikabilität gesetzlicher Regelungen durch die Politik in Frage gestellt. "Wir erwarten von der deutschen Politik, dass sie sich für die Anerkennung wissenschaftlicher Erkenntnis einsetzt. Wir gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet fühlt und der WTO-Kritik zum rechtswidrigen Zulassungsmoratorium in der EU keine weitere Nahrung liefern will", erklärte Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der DIB.
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