Patienten müssen weiter auf "neuartige Therapien" warten

BPI hofft auf stärkere Versachlichung der Debatte um ethische Fragen

20.09.2006

Auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der für das parlamentarische Verfahren federführende Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments den Bericht des Berichterstatters Miroslav Mikolásik zum Kommissionsentwurf einer EU-Verordnung über "neuartige Therapien" abgelehnt. Der Mikolásik-Bericht betraf einen Kommissionsvorschlag, der ein neues maßgeschneidertes Zulassungsverfahren für Gentherapie, Zelltherapie und Tissue Engineering einführen soll. Die Ablehnung im Umweltausschuss bedeutet laut BPI, dass es nun zu einer Verzögerung der Gesetzgebung um mehrere Monate kommt.

"Der BPI ist enttäuscht über das negative Abstimmungsergebnis. Der Ausschuss hat mit seiner Entscheidung sowohl den Patienten als auch der Industrie einen Bärendienst erwiesen. Viele Patienten warten auf Therapien, die heute schon möglich und nicht in dem umstrittenen ethischen Bereich angesiedelt sind. Diese Therapien können wegen uneinheitlicher Zulassungsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten den Patienten von der Industrie nicht zur Verfügung gestellt werden. Durch die Entscheidung des Ausschusses und die daraus resultierende Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens wird dieser unbefriedigende Zustand nun verlängert. Der BPI nimmt die vorgebrachten ethischen Bedenken ernst, hofft aber, dass es während der Neuaufnahme des Verfahrens zu einer stärkeren Versachlichung dieser Debatte kommen wird", erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführerin.

Grund für die zum Teil sehr kontrovers geführten Auseinandersetzungen innerhalb des Umweltausschusses waren ethische Fragestellungen, die letztlich zur Ablehnung des gesamten Berichts führten. Stein des Anstoßes war für eine Mehrzahl der Parlamentarier die Festschreibung von drei Verboten in der Verordnung, die bisher in der europäischen Gesetzgebung vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um das Verbot der Herstellung von Zwitterlebewesen aus Mensch und Tier, die sog. Hybride und Chimären, das Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn und das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile als solche.

"Im Fall der `neuartigen Therapien` handelt es sich um Möglichkeiten Zellen zu regenerieren und zu erneuern. Umstrittene ethische Verfahren kommen bei diesen Therapien nicht zum Einsatz", sagte Sickmüller.

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