Forschungsministerium: Deutsche Stammzellenregelung hat Bestand

28.08.2006

(dpa) Das Bundesforschungsministerium hat zurückhaltend auf Meldungen über neue Methoden in der Stammzellenforschung reagiert. «Die Ergebnisse nehmen wir zur Kenntnis. Die deutsche Stichtagsregelung für die Forschung mit embryonalen Stammzellen hat weiterhin Bestand», sagte ein Sprecher auf Anfrage. In Deutschland ist nach der 2002 im Bundestag parteiübergreifend verabschiedeten Stichtagsregelung nur Forschungsarbeit mit solchen embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen worden sind.

US-Forscher haben nach eigenen Angaben erstmals menschliche embryonale Stammzellen gewonnen, ohne dabei den Embryo zu zerstören. Dieser Erfolg könnte ihrer Ansicht nach helfen, die ethischen Bedenken gegen die Erforschung und medizinische Nutzung embryonaler Stammzellen zu mindern.

Experten in deutschen Wissenschaftsorganisationen, die seit Jahren für eine Liberalisierung der in der Bundesrepublik gültigen Stichtagsregelung eintreten, warnten vor voreiligen Schlüssen. Zunächst müsse sich die Wiederholbarkeit der Forschungsarbeit erweisen.

Im Bundestag tritt bisher allein die FDP für einen Verzicht auf die strengen deutschen Auflagen ein. In der Union und SPD gibt es Gegner wie Befürworter der Stichtagsregelung. Die Grünen haben sich bisher strikt gegen Änderungen ausgesprochen.

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