BÄK begrüßt Diskriminierungsverbot bei Gentests

22.11.2004

"Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden. Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen. Daher begrüßen wir die Gesetzespläne der Bundesregierung für ein Diskriminierungsverbot bei Gentests", erklärte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Es müsse klargestellt werden, dass niemand wegen seiner genetischen Veranlagung benachteiligt werden dürfe. Die bis 2011 befristete Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, auf prädiktive Gentests zu verzichten, reiche nicht aus; notwendig seien dauerhaft wirksame gesetzliche Regelungen. "Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass Kranken- und Lebensversicherungen den Anspruch erheben, Gentest-Ergebnisse ihrer Kunden zu erhalten. Eine anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik unterbliebe, ebenso würde das Patient-Arzt-Verhältnis in unerträglicher Weise belastet", sagte Hoppe.

Der Ärztepräsident wies darauf hin, dass die Bundesärztekammer mit ihren 2003 veröffentlichten Richtlinien zur prädiktiven genetischen Diagnostik und weiteren Richtlinien aus den zurückliegenden Jahren Standards gesetzt habe, die es in dem jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu beachten gelte. So habe die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien zur prädiktiven genetischen Diagnostik auch festgestellt, dass grundsätzlich weder aufgrund eines Arbeitsvertrages noch bei dessen Anbahnung eine Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht, in genetische Diagnostik einzuwilligen. Nach den Richtlinien der BÄK sollten Veranlassung, Interpretation und Übermittlung der Befundergebnisse von Gentests immer unter der Verantwortung entsprechend qualifizierter Ärzte stehen. Es sei deshalb sehr zu begrüßen, wenn auch der Gesetzgeber diesen Arztvorbehalt bei genetischen Untersuchungen im Gesetz festschreibe, so Hoppe.

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