Jens Reich kritisiert Embryonenschutz
Reich hält es für verfehlt, den Embryonenschutz wie in Deutschland üblich an der Totipotenz festzumachen. Für Reich ist ein Klon, der auf unnatürliche Weise entsteht, kein Embryo. Die Gleichstellung mit einem Embryo gelinge nur, "wenn man der geklonten Zelle Totipotenz zuspricht, also die Fähigkeit, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln." Der Totipotenzbegriff sei jedoch fragwürdig. Beispielsweise könne man den Embryo durch Ausschalten eines Gens manipulieren, "sodass er sich nicht in der Gebärmutter einnisten kann. Durch diesen Trick hätte er nie Totipotenz und folglich keinen rechtlichen Schutz vor Tötung." An einem manipulierbaren Merkmal wie der Totipotenz dürfe man keine Gesetze festmachen.
Jens Reich würde trotzdem einem Klon nicht die Menschenwürde absprechen, "aber nur, um das Leid eines auf ungeheuer blasphemische Weise hergestellten Wesens zu lindern. Ein Klon bleibt ein Klon, auch wenn man ihm gut zuredet und dekretiert, er sei einer von uns."
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