Brüssel will Rechtsschutz für Biotechnologie schnellstmöglich umsetzen
Angaben der Kommission zufolge haben bislang lediglich Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Spanien und Griechenland die Richtlinie aus dem Jahr 1998 umgesetzt. Die anderen neun Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben die am 30. Juni 2000 abgelaufene Umsetzungsfrist verstreichen lassen. Diesen Ländern hatte die Kommission im Dezember vergangenen Jahres mit einem Gang vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gedroht.
Nach zehnjähriger Debatte hatten der Rat und das EU-Parlament die Richtlinie 1998 verabschiedet. Sie sieht angesichts der meist umfangreichen Investitionen bei einem hohem Risiko der Unternehmen einen angemessenen Patentschutz auch in der Biotechnologie vor. Aus ethischen Gründen ausgenommen von der Patentierbarkeit sind das Klonen von Menschen und bestimmte andere Anwendungen. Die EU-Kommission schätzt den europäischen Biotechnologiemarkt bis 2005 auf ein Volumen von mehr als 100 Milliarden Euro.
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