Neue Verordnung soll Legionellengefahr senken
Verdunstungskühlanlagen, u.a. auch Kühltürme und Nassabscheider, können legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen können. In Deutschland wurden bisher mehrere größere, von entsprechenden Anlagen verursachte Legionellen-Ausbrüche dokumentiert; zwei davon mit Todesfällen: Im Januar 2010 ereignete sich in Ulm/Neu-Ulm ein Legionellen-Ausbruch mit 65 Erkrankten und fünf Toten sowie in Warstein im August 2013 mit 160 Erkrankten und drei Toten. Als Infektionsquellen wurden in allen Fällen Verdunstungskühlanlagen als Hauptverursacher identifiziert.
Ziel der Verdunstungskühlanlagenverordnung ist es, einen hygienisch einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Zugleich wird die Grundlage für eine umfassende Kenntnis der Standorte von Verdunstungskühlanlagen geschaffen. Der Entwurf basiert auf einem Konzept gestufter Betriebskontrollen, d.h. zunehmende Abweichungen vom Zustand des ordnungsgemäßen Betriebs führen zur Intensivierung der Eigen- und Fremdkontrolle und zu einer Verdichtung zu ergreifender Maßnahmen, bis hin zur Gefahrenabwehr und direkter Beteiligung der Behörden. Der Entwurf sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen.
Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
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