Medizinhistorische Dissertationen: Wissenschaftliche Betreuung der Doktorierenden war teilweise ungenügend
Im Frühling 2013 hatten Medienberichte Zweifel an der Qualität medizinhistorischer Dissertationen aufkommen lassen. Die Universität hat daraufhin eine internationale Expertenkommission eingesetzt, die sich aus drei unabhängigen Experten aus der Medizin, der Medizingeschichte und der Rechtsgeschichte zusammensetzte. Ihre Aufgabe war es, die Qualität von human- und zahnmedizinischen Dissertationen zu medizinhistorischen Themen zu untersuchen. Nicht zum Auftrag gehörte, Dissertationen auf Verstösse gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität wie Plagiate oder Ghostwriting zu prüfen. Die Experten haben 39 zufällig ausgesuchte und anonymisierte Dissertationen beurteilt, die von verschiedenen Dozierenden betreut wurden. Die geprüften Dissertationen wurden zwischen 2002 bis 2012 eingereicht und fallen alle unter die alte Promotionsordnung der medizinischen Fakultät vom 30. Oktober 2000. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 64 medizinhistorische Dissertationen eingereicht.
Unzureichende Betreuung
Die geprüften Dissertationen wurden anhand von zehn Kriterien beurteilt und mit Punkten bewertet. Die Beurteilung und Analyse des Gesamtbildes ergab, dass ein beträchtlicher Teil dieser Dissertationen den Standards wissenschaftlicher Arbeiten nur knapp entsprachen. Nach Offenlegung der Namen der betreuenden Personen zeigte sich, dass die von Prof. em. Rüttimann und Prof. Mörgeli betreuten Arbeiten im Rahmen dieser Stichprobe häufig mangelhaft waren; teilweise handelte es sich gemäss Expertenbericht gar um wenig oder gar nicht kommentierte Transkriptionen.
Nach einhelliger Meinung der Experten ist die mangelhafte Qualität der Dissertationen auf eine unzureichende Betreuung der Doktorierenden zurückzuführen. Die beiden erwähnten Personen, die nicht mehr im Medizinhistorischen Institut und Museum tätig sind, haben ihre Doktorierenden nicht ausreichend auf das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit in der Medizingeschichte vorbereitet. Dadurch wurde beispielsweise der Fragestellung, der Kontextualisierung und den Quellenangaben beim Verfassen einer Dissertation zu wenig Bedeutung beigemessen.
Die Experten halten aber auch fest, dass einige der überprüften Dissertationen hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Massnahmen für die Qualitätssicherung
Die Universitätsleitung stellt fest, dass die Qualität der untersuchten Dissertationen stark von den betreuenden Personen abhängt und dass unter der alten Promotionsordnung auch gute Dissertationen verfasst wurden. Da die Qualität der Dissertationen damals von der Medizinischen Fakultät als hinreichend beurteilt worden ist, behalten die verliehenen Titel ihre Gültigkeit. Für die Personen, deren Dissertationen jetzt durch die Experten als mangelhaft eingestuft werden, hat dies keine Konsequenzen.
Seit der Neubesetzung des Lehrstuhls für Medizingeschichte im Februar 2011 werden am Medizinhistorischen Institut und Museum deutlich höhere Ansprüche an wissenschaftliche Arbeiten gestellt. Seit Dezember 2011 gilt an der Medizinischen Fakultät überdies eine neue Verordnung über die Promotion. Darin wird unter anderem präziser definiert, welchen Ansprüchen eine Dissertation genügen muss. Auch die Betreuung durch die Dissertationsleiter wird klarer umschrieben, indem diese beispielsweise regelmässige Rückmeldungen zu Qualität und Fortschritt der Forschungsarbeit geben müssen.
Hinzu kommt ein dreistufiges Begutachtungsverfahren, das die Qualität der Dissertationen zu sichern hilft. Nach der Begutachtung der Dissertation durch den Betreuer geht diese zur Prüfung an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Danach erfolgt eine erneute Prüfung durch den Dissertationsbeauftragten der Fakultät und erst dann wird die Arbeit der Fakultätsversammlung vorgelegt.
Als Folge des Expertenberichts hat die Universitätsleitung jetzt die Fakultät beauftragt, zu prüfen, ob nebst diesem dreistufigen Verfahren weitere Verbesserungen angebracht sind. Zur Diskussion steht beispielsweise, ob zusätzlich zum Gutachten der betreuenden Person ein Zweitgutachten eingeführt werden soll.