Fragwürdige Kräutermischungen und gefährliche Pilze
Bei Vergiftungsfällen mit „Kräutermischungen“, die geraucht wurden, reichen die Beschwerden der Patienten von Schwindel, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Bewusstseinsstörungen. Die Produkte werden von den Konsumenten oft für harmlose und legale Kräutermischungen gehalten. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass die Mischungen teilweise mit synthetischen Cannabinoiden gestreckt waren. Die gesundheitlichen Risiken dieser Substanzen sind schwer abzuschätzen, weil ihr Wirkpotenzial kaum erforscht ist. Bei einigen Substanzen besteht die Gefahr einer tödlichen Überdosierung.
Pilzvergiftungen sind in den meisten Fällen darauf zurückzuführen, dass Speisepilze mit giftigen Pilzen verwechselt werden. Die gefährlichsten Giftpilze sind die Knollenblätterpilze: Sie enthalten unter anderem Amatoxine, von denen schon 5 bis 7 mg für einen Erwachsenen tödlich sein können.
Die Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen“ listet alle Fälle auf, die dem BfR 2010 gemeldet worden sind. Insgesamt erhielt die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im Berichtsjahr 3939 Meldungen. Seit 1990 schreibt das Chemikaliengesetz eine Meldepflicht bei Vergiftungen und unerwünschte Produktwirkungen vor: Behandelnde Ärzte, Berufsgenossenschaften, Ärzte im Gesundheitsdienst, Giftinformationszentren u.a. müssen der Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen am BfR entsprechende Hinweise geben. Meldepflichtig sind vor allem Vergiftungen durch chemische Haushalts- und Hobbyprodukte, Kosmetika, chemische Produkte am Arbeitsplatz, gesundheitsschädigende chemische Stoffe in der Umwelt oder bei Störfällen. Erfasst werden aber auch Vergiftungen durch Pflanzen oder Tiere.
Ziel ist es, aus den Fallbewertungen Maßnahmen zur Therapie und Vermeidung von Vergiftungen abzuleiten. Die Bedeutung der Mitteilungspflicht zeigt sich in der Praxis an verschiedenen Beispielen: So wurden in den vergangenen Jahre gefährliche Produkte wie Lampenöle, Grillanzünder oder ein Salpetersäure-haltiger Kalk- und Rostlöser verboten. Andere Produkte wie Babypuder oder Imprägniersprays werden mittlerweile mit Warnhinweisen gekennzeichnet. Zudem gibt es für eine Reihe von Giftpflanzen neue toxikologische Bewertungen.
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Ärzte, Klinik- und Rettungspersonal und ist kostenfrei beim BfR erhältlich.
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