Neue Richtlinie VDI 4230 Blatt 4: Umweltbelastungen mit Fischen ermitteln
Die Kontrolle von Schadstoffen mit Hilfe von Fischen liefert wichtige Belege für den Zustand unserer Umwelt. Besonders für die Überwachung in Gewässern eignen sie sich gut als Indikatororganismen. Gegenüber vielen anderen Bioindikatoren haben sie den Vorteil, dass sie als Bestandteil der menschlichen Nahrungskette einen direkten Transfer des Risikos auf den Menschen ermöglichen. Der neue Richtlinienentwurf VDI 4230 Blatt 4 „Biologische Verfahren zur Erfassung von Umweltbelastungen (Bioindikation); Passives Biomonitoring mit Fischen als Akkumulationsindikatoren; Probenahme“ der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) beschreibt die Probenahme von Brachsen als Akkumulationsindikatoren.
Eine zuverlässige Indikation des Gewässerzustands durch Organismen kann nur dann erreicht werden, wenn qualitativ hochwertige Proben vorliegen. Damit kommt der Probenahme eine zentrale Bedeutung zu. Das Ziel des Richtlinienentwurfs ist die Definition von Standards für den Erhalt reproduzierbarer und repräsentativer Umweltproben, um über Zeit und Raum vergleichbare Ergebnisse über den stofflichen Umweltzustand zu erhalten.
Die Richtlinie beschreibt die Probenahme der Fischart Abramis brama (Brachsen) von der Planung bis zur Durchführung im Labor. Im Anhang finden sich zudem hilfreiche Beispiele für Probedatenformulare sowie Hinweise zur Altersbestimmung von Fischen.
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