Bayer CropScience schließt Vergleich im Rechtsstreit um gentechnisch veränderten Reis
Vergleichsvereinbarungen wurden mit zwei Gruppen von Klägervertretern geschlossen. Eine Vereinbarung bezieht sich auf Fälle am Bundesgericht, eine zweite auf die Fälle, die an Gerichten der einzelnen Bundesstaaten anhängig sind. Für die praktische Abwicklung der beiden Vereinbarungen wird BrownGreer PLC als unabhängiger Dritter zuständig sein.
Obwohl Bayer CropScience der Überzeugung ist, im Umgang mit seinem gentechnisch veränderten Reis verantwortlich gehandelt zu haben, liegt eine Beilegung des Rechtsstreits im Geschäftsinteresse des Unternehmens. Die Vereinbarungen werden nur dann gültig, wenn die teilnehmenden Landwirte mindestens 85 Prozent der Anbaufläche von Langkornreis in den USA repräsentieren.
Für Bayer CropScience ist die Berücksichtigung aller Anbauer von Langkornreis im Vergleichsprogramm – unabhängig davon, ob sie Klage eingereicht haben oder nicht – ein überaus wichtiger Aspekt. Damit demonstriert das Unternehmen sein langfristiges Bekenntnis zum Reis, einer wichtigen Kultur für Bayer CropScience weltweit.
Bayer hatte bereits in der Vergangenheit angemessene Rückstellungen für das Vergleichsprogramm gebildet.
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