Kinderspielzeug darf nicht zu Allergien führen
BfR fordert strengere Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Spielzeug
Nickel und Duftstoffe gehören zu den häufigsten Kontaktallergenen. Wenn Menschen mit diesen Stoffen in Kontakt kommen, können sie sensibilisiert werden und in der Folge kontaktallergische Hautreaktionen entwickeln. Sie reichen von Rötung und Bläschenbildung über Nässen bis hin zu ernsthaften Entzündungen und sind nicht heilbar. Lediglich die Symptome können behandelt werden.
In Europa sind etwa zehn Prozent aller Kinder gegenüber Nickel sensibilisiert und etwa zwei Prozent gegenüber Duftstoffen. Eine Sensibilisierung und mögliche anschließende Kontaktallergie lassen sich nur verhindern, indem der Kontakt über die Haut mit dem allergieauslösenden Stoff vermieden wird. Da Nickel und Duftstoffe in zahlreichen Produkten verwendet werden, lässt sich der Kontakt nicht vollständig vermeiden, sollte aber bereits im Kindesalter so weit wie möglich reduziert werden. Denn eine Sensibilisierung und eine daraus folgende Kontaktallergie können das weitere Leben des Kindes stark beeinträchtigen, zum Beispiel durch eingeschränkte Berufswahlmöglichkeiten.
Die derzeit geltenden Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Kinderspielzeug hält das BfR nicht für ausreichend, um Kinder vor einem Kontaktallergie-Risiko zu schützen. So ist für Kinderspielzeug mit nickelhaltigen Metallteilen bisher nicht gesetzlich festgelegt, in welchen Mengen es Nickel abgeben darf. Das BfR ist der Auffassung, dass die geltenden Werte für Nickel, das aus nickelhaltigen Gegenständen mit längerem Hautkontakt wie Schmuck und Metallapplikationen an Bekleidungstextilien freigesetzt werden darf, auch für Spielzeug gelten sollten. Aus diesen Gegenständen dürfen bis zu 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche freigesetzt werden.
Für Duftstoffe in Spielzeug gibt es in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen: So sind 55 bekanntermaßen allergieauslösende Duftstoffe verboten, elf weitere müssen wegen ihres allergenen Potenzials gekennzeichnet werden. Die verbotenen Duftstoffe dürfen aber in Spurengehalten von bis zu 100 Milligramm pro Kilogramm Spielzeugmaterial nachweisbar sein. Nach Auffassung des BfR ist diese Grenze zu hoch, diese Duftstoffe sollten in Spielzeug gar nicht nachweisbar sein. Für die kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe empfiehlt das BfR, den derzeit gültigen Deklarationsgrenzwert von 100 Milligramm je Kilogramm Spielzeugmaterial auf zehn Milligramm je Kilogramm abzusenken. Spielzeug für Kinder unter drei Jahren sollte nach Auffassung des BfR gar keine Duftstoffe enthalten.
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